Kola mit Steviolglycosiden

Steviolglycoside | E960 (Extrakt aus Stevia)

Funktion Süßstoff
mögliche Anwendung der Gentechnik Herstellung mit gv-Hefe (USA)
Kennzeichnung keine

Steviolglycoside werden aus den Blättern des südamerikanischen Stevia-Strauches (Stevia rebaudiana) extrahiert. Die Blätter sind in Südamerika und vielen asiatischen Ländern seit langem ein geschätztes Süßungsmittel, bis zu 300-mal süßer als üblicher Haushaltszucker und dabei praktisch kalorienfrei und zahnfreundlich.

Steviablatt

Extrakte aus den Blättern des Stevia-Strauches sind extrem süß und kalorienfrei, schmecken aber ein wenig metallisch. Die ideale „natürliche Süße wird es wohl erst unter Anwendung der Synthetischen Biologie geben.

Foto: suljo-123rf

Getrocknete Stevia-Blätter waren eines der ersten Produkte, für die 1997 ein Zulassungsantrag nach der damals neuen Novel Food-Verordnung eingereicht wurde. Neuartige, bis dahin in Europa nicht gebräuchliche Lebensmittel wie Stevia-Blätter durften von da an nur dann auf den Markt, wenn zuvor wissenschaftlich überzeugend nachgewiesen werden konnte, dass ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich ist. Das gelang jedoch für die Stevia-Blätter nicht. Sie sind weiterhin nicht zugelassen und dürfen deswegen offiziell nicht in den Handel.

Im November 2011 wurden jedoch Extrakte aus Stevia als Zusatzstoff (Süßstoff, E960) erlaubt, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Sicherheit der Stevia-Extrakte bewertet hatte. Ihr Verzehr gilt als gesundheitlich unbedenklich, wenn eine tägliche Aufnahmemenge (ADI) von vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht nicht überschritten wird. - In den USA sind Stevia-Süßstoffe seit 2008 zugelassen.

Steviolglykoside dürfen u. a. bei der Herstellung von folgenden Lebensmittelgruppen eingesetzt werden:

Für jede Lebensmittelgruppe sind bestimmte Höchstmengen vorgeschrieben, damit der ADI-Wert nicht überschritten wird.

Gentechnik

Stevia-Pflanze. Seitdem sich für den kalorienfreien, „natürlichen“ Stevia-Süßstoff ein großes Marktpotenzial vor allem bei Erfrischungsgetränken abzeichnet, wird auch verstärkt an der züchterischen Weiterentwicklung der Stevia-Pflanze gearbeitet. Ziele sind eine Steigerung des Süßstoff-Gehaltes sowie eine geschmackliche Verbesserung. Um Stevia-Pflanzen auch außerhalb ihrer Herkunftsländer kultivieren zu können, sind geeignete, an die jeweiligen klimatischen Bedingungen angepasste Sorten erforderlich. Bisher werden aber offenbar keine Verfahren eingesetzt, die zu gentechnisch veränderten Stevia-Pflanzen führen.

Steviolglycoside (Süßstoff E 960) werden aus den Blättern des Stevia-Strauches extrahiert. Den Blättern wird Wasser entzogen, anschließend werden die Süßstoffe gereinigt und gefiltert. Die Gentechnik spielt bei diesem Verfahren keine Rolle.

Die wichtigsten Anbauländer für Stevia liegen in Südamerika (Brasilien, Paraguay, Kolumbien) und Asien (China).

Stevia-Extrakt: Biotechnische Herstellung (Synthetische Biologie). In den USA ist eine optimierte Variante der Stevia-Süße (Markenname: Eversweet) zugelassen, die mit gentechnisch veränderter Hefe hergestellt wird (Synthetische Biologie). Seit Anfang 2018 ist dieser Süßstoff „der nächsten Generation“ auf dem Markt. Eversweet besteht aus einer anderen Variante des süß schmeckenden Stoffes (Rebaudiosin, ein Glycosid), die keinen bitteren Nachgeschmack aufweist, in den Blättern der Stevia-Pflanze jedoch nur in extrem geringen Mengen vorkommt. Um diese Variante wirtschaftlich nutzen zu können, haben Molekularbiologen den entsprechenden Stoffwechselweg aus der Stevia-Pflanze in Hefen verlagert.

Der so produzierte Süßstoff ist in den USA von den Behörden als sicher eingestuft worden und kann ohne weitere Auflagen in Lebensmitteln und Getränken eingesetzt werden. Anfang 2018 ging eine Produktionsanlage in Betrieb. Eversweet wird als „von der Natur inspirierte, kalorienfreie und gesunde Zucker-Alternative vermarktet. Allerdings gab es vor allem bei höheren Eversweet-Konzentrationen geschmackliche Defizite. Um diese auszugleichen, wird EverSweet mit ClearFlo kombiniert, einem biotechnisch hergestellten „natürlichen“ Aroma.

Entwickelt wurde Eversweet von Evolva, einem innovativen, in der Schweiz gegründeten Unternehmen, das auf verschiedene Anwendungen der Synthetischen Biologie spezialisiert ist. Hergestellt wird Eversweet von Cargill, einem internationalen Agrounternehmen, das schon bei herkömmlichen Stevia-Extrakten Marktführer ist.

Zulassung EU: Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die als neuartig gelten oder nach einem „neuartigen Verfahren“ hergestellt werden, müssen nach der Novel Food-Verordnung (EG 258/97) zugelassen bzw. notifiziert werden. Die Hersteller müssen nachweisen, das der Verzehr gesundheitlich unbedenklich ist. Zudem sind die Produkte so zu deklarieren, dass die Konsumenten nicht irregeführt oder getäuscht werden.

Es ist davon auszugehen, dass eine neue, mit Hefe hergestellt Variante des Stevia-Proteins in der EU als „neuartiges Lebensmittel“ eingestuft wird und ein entsprechendes Zulassungsverfahren durchlaufen muss. Andere ursprünglich pflanzlichen Produkte , die wie Eversweet auf ähnliche Weise mit speziell dafür „konstruierten“ gv-Hefen hergestellt werden, sind in der EU bereits als „neuartiges Lebensmittel“ zugelassen und befinden sich auf dem Markt (z.B. Resveratrol).

Sollte die Eversweet-Süßstoff in der EU zugelassen werden, müsste er im Hinblick auf die gentechnisch veränderte Hefe nicht gekennzeichnet werden. Wie alle Zusatzstoffe oder Enzyme, die mit Hilfe von gv-Organismen hergestellt werden, jedoch im Endprodukt nicht mehr vorhanden sind, fällt auch dieses Stevia-Protein nicht unter die Kennzeichnungsvorschriften.