Xylit

Xylit | E967 (Birkenzucker)

Funktion: Süßungsmittel
mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Herstellung von Xylit mit Hilfe von gv-Mikroorganismen nein
Rohstoff gv-Mais ja
Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikroorganismen nein

Xylit (E967), oft auch als Birkenzucker bezeichnet, ist ein kalorienarmes Süßungsmittel. Es kann in einem aufwändigen Verfahren aus Xylanen gewonnen werden, die etwa in Holz, Stroh oder Pflanzenresten vorkommen. Möglich ist auch eine enzymatische Herstellung aus Maisstärke. Inzwischen ist ein Verfahren entwickelt worden, um Xylit mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen zu produzieren.

Xylit (chemische Bezeichnung: Xylitol) ist ein Zuckeraustauschstoff aus der Gruppe der Zuckeralkohole und kommt natürlicherweise in vielen Pflanzen vor. Süßkraft und Geschmack von Xylit sind ähnlich dem Haushaltszucker (Saccharose), besitzt aber nur etwa die Hälfte der Kalorien. Im menschlichen Körper entsteht Xylit als Zwischenprodukt des Glukosestoffwechsels.

Wegen der verbreiteten Herstellung aus Holz oder Holzabfällen wird Xylit oft auch Birkenzucker genannt.

  • Xylit wird im menschlichen Körper unabhängig vom Insulin verstoffwechselt und ist daher für Diabetiker geeignet. - Für Tiere ist Xylit allerdings gefährlich, da ihnen ein für den Abbau erforderliches Enzym fehlt.
  • Da Xylit von den an der Kariesbildung beteiligten Bakterien im Mundraum nicht verwertet werden kann, wird es auch in zahnfreundlichen Produkten wie z.B. Kaugummi eingesetzt.
  • Xylit erzeugt auf der Zunge einen Kühleffekt und unterstützt auf diese Weise erfrischende Geschmacksrichtungen wie etwa Menthol.
  • Durch den Einsatz von Xylit können Bräunungsreaktionen beim Backen und Braten verhindert werden, da Xylit nicht mit Aminosäuren des Lebensmittels reagiert.

Die Hauptanwendung liegt bei kalorienreduzierten oder zuckerfreien Lebensmitteln, etwa:

Gentechnik

Herstellung: Xylit wird in einem mehrstufigen Verfahren hergestellt. Ausgangsstoff sind Xylane, für den menschlichen Organismus unverdauliche Ballaststoffe, die aus Holz und Holzabfällen, Maiskolbenresten oder Stroh ausgelöst werden. Anschließend werden die Xylane – durch Säure oder enzymatisch – in Xylose (Holzzucker) aufgespalten, aus dem durch Hydrolyse hochreiner, kristallines Xylit gewonnen wird. Diese herkömmliche Verfahren zur Herstellung von Xylit ist aufwändig und teuer.

Auch Glukose kann Ausgangsstoff für die Herstellung von Xylit sein. Diese wird im Prozess der Stärkeverzuckerung aus pflanzlicher Stärke erzeugt.

  • Rohstoff Stärke: Maisstärke kann zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch verändertem Mais stammen, vor allem wenn die Rohstoffe aus Nord- oder Südamerika importiert wurden. In der EU sind mehrere gv-Maissorten als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Weitere pflanzliche Stärkequellen sind Kartoffeln und Weizen.
  • Enzyme: Der Abbau und die Modifikation der Stärke (Stärkeverzuckerung) - wird mit Enzymen (z.B. Amylase, Glukose-Isomerase, Pullulanase) durchgeführt. Diese werden überwiegend biotechnisch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen.

In den USA und China sind Verfahren entwickelt worden, Xylit mit Hilfe von gv-Mikroorganismen (etwa Escherichia coli) zu produzieren. Die Bakterien wurden dazu so verändert, dass sie bestimmte pflanzliche Cellulosen (Gerüstsubstanz pflanzlicher Zellen) aufschließen und daraus Xylit aufbauen können. Dieser Herstellungsweg ist deutlich kostengünstiger und benötigt weniger Ressourcen als die aufwändige Gewinnung von Xylit aus Holz bzw. Holzzucker. Es liegen keine Informationen vor, ob die Verfahren mit gv-Mikroorganismen kommerziell eingesetzt werden. (Präzisionsfermentation)

Kennzeichnung: Zutaten auf der Basis von Stärke sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z.B. Mais) hergestellt werden. Dies trifft vermutlich auch auf Xylit zu, das in mehreren Verarbeitungsschritten aus Stärke bzw. Glukose gewonnen werden kann.

Enzyme werden in der Regel nicht auf der Zutatenliste angegeben. Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen ist zudem nicht kennzeichnungspflichtig.

Zusatzstoffe, die in geschlossenen Systemen mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, sind nicht zu kennzeichnen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Zusatzstoff aufgereinigt wird und keine nachweisbaren Bestandteile der verwendeten Mikroorganismen enthält.

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