Zuckerkulör | E 150
Funktion: Farbstoff |
mögliche Anwendung der Gentechnik | Kennzeichnung |
---|---|
Rohstoff gv-Mais | ja |
Enzyme, hergestellt mit Hilfe von Mikroorganismen | nein |
Zucker aus gv-Zuckerrüben | ja |
Zuckerkulör (auch: Zuckercouleur) bezeichnet eine Mischung verschiedener Stoffe bräunlicher Färbung. Sie entstehen beim Erhitzen von stärke- oder zuckerhaltigen Lebensmitteln, etwa beim Backen oder Braten. Bei der Herstellung von Zuckerkulör werden diese Bräunungsreaktionen unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt.
Es sind verschiedene Varianten gebräuchlich: einfaches Zuckerkulör (E 150a), Sulfitlaugen-Zuckerkulör (E 150 b), Ammoniak-Zuckerkulör (E 150 c), Ammonsulfit-Zuckerkulör (E 150 d)
Zuckerkulör ist als brauner Farbstoff für Lebensmittel allgemein zugelassen; er wird verwendet etwa bei: Süßwaren, Konfitüre, Speiseeis, Konfekt, Softdrinks wie Cola.
Bestimmte Lebensmittel dürfen aus Gründen des Täuschungsschutzes nicht mit Zuckerkulör gefärbt werden. Nicht erlaubt ist es etwa bei Brot und Backwaren (mit bestimmten Ausnahmen), da die braune Farbe einen nicht vorhandenen Vollkornanteil vortäuschen könnte.
Gentechnik
Herstellung: Zuckerkulör kann auf der Basis von Zucker oder Glukose (Traubenzucker) gewonnen werden. Bei Stärkeverzuckerungsprodukten sind gentechnische Anwendungen zu erwarten bei:
- Glukose (Traubenzucker) wird im Prozess der Stärkeverzuckerung aus pflanzlicher Stärke erzeugt, vor allem aus Mais.
Maisstärke kann zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch verändertem Mais stammen, vor allem wenn die Rohstoffe aus Nord- oder Südamerika importiert wurden. In der EU sind mehrere gv-Maissorten als Lebens- und Futtermittel zugelassen.
Weitere Pflanzen, aus denen Stärke gewonnen wird, sind Kartoffeln und Weizen. Gv-Sorten, die für die Stärkeindustrie interessant sein könnten, werden derzeit nicht kommerziell angebaut. - Enzyme: Der Abbau und die Modifikation der Stärke - die Stärkeverzuckerung - wird mit Enzymen (z.B. Amylase, Glukose-Isomerase,Pullulanase durchgeführt. Diese werden überwiegend biotechnisch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen.
- Zucker kann aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben stammen. In der EU ist Zucker aus einer in Nordamerika angebauten gv-Zuckerrübe zugelassen, ebenso andere daraus hergestellte Lebens- und Futtermittel. Der Anbau dieser gv-Zuckerrüben ist in der EU jedoch nicht erlaubt. Ein entsprechender Antrag wurde wieder zurückgezogen.
Kennzeichnung: Zuckerkulör ist in Bezug auf die Gentechnik nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn er unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z.B. Mais, Zuckerrüben) gewonnen wird.