Stärkepulver

Modifizierte Stärke | E1404 - E1450

Funktion Verdickungsmittel
mögliche Anwendung der Gentechnik Rohstoff gv-Mais
Kennzeichnung ja

Modifizierte Stärken sind Stärken,

  • die chemisch verändert worden sind. Sie werden in erster Linie wegen ihrer technologischen Eigenschaften eingesetzt und gelten daher rechtlich als Zusatzstoffe. Ihre Verwendung ist wie bei allen Zusatzstoffen durch Rechtsvorschriften geregelt.
  • Physikalisch (etwa durch Hitze oder Druck) oder enzymatisch modifizierte Stärken sind als Zutaten eingestuft und werden in der Zutatenliste unter dem Begriff Stärke aufgeführt.

Die Deklaration „modifizierte Stärke“ umfasst mehrere Varianten, etwa: Oxydierte Stärke E1404, Acetylierte Stärke E1420, Phosphatstärke E1410, Hydroxypropylstärke E1440, Stärkenatriumoctenylsuccinat E1450.

Chemisch modifizierte Stärken

  • sind im Gegensatz zum Ausgangsprodukt Stärke wesentlich stabiler gegen Hitze und Kälte; sie können daher besser in der industriellen Lebensmittelproduktion eingesetzt werden;
  • haben eine verbesserte Quellfähigkeit und damit ein günstigeres Fließverhalten; sie verteilen sich gut im Lebensmittel.
  • Ihre jeweiligen Eigenschaften können präzise eingestellt werden, um einen gewünschten technologischen Zweck optimal zu erfüllen.

Modifizierte Stärken werden als Verdickungsmittel oder Trägerstoff sowie als Stabilisator eingesetzt, vor allem in:

Gentechnik

Herstellung: Modifizierte Stärken gehen aus Stärke hervor. Rohstoffe für Stärke sind Pflanzen wie Mais, Kartoffeln oder Weizen.

  • Maisstärke kann zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch verändertem Mais stammen, vor allem wenn die pflanzlichen Rohstoffe aus Nord- oder Südamerika importiert wurden. In der EU sind zahlreiche gv-Maissorten zum Import sowie als Lebens- und Futtermittel zugelassen (ca. 50 verschiedene Events (November 2024)). Weitere pflanzliche Stärkequellen sind Kartoffeln und Weizen. Gv-Sorten, die für die Stärkeindustrie interessant sein könnten, werden derzeit nicht kommerziell angebaut.

Kennzeichnung: Zusatzstoffe auf der Basis von Stärke sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z.B. Mais) hergestellt werden. Das trifft auch auf modifizierte Stärken zu.

Großes Foto oben: Monchai Tudsamalee 123RF