Aspartam | E951
Funktion | Süßstoff |
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mögliche Anwendung der Gentechnik | herstellbar mit Hilfe von gv-Mikroorganismen |
Kennzeichnung | nein |
Der kalorienarme Süßstoff Aspartam (E951) besteht aus zwei miteinander verbundenen Aminosäuren, Phenylalanin und Aspariginsäure. Beide Komponenten können mit Hilfe gentechnisch veränderte Mikroorganismen hergestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Verfahren kommerziell genutzt werden.
Aspartam ist ein kalorienarmer Süßstoff. Er setzt sich aus den beiden Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin zusammen, die auf bestimmte Weise chemisch miteinander verknüpft werden. Dadurch entsteht eine Verbindung mit der 200-fachen Süßkraft des Zuckers.
Aspartam, unter verschiedenen Markennamen wie Nutrasweet, Assugrin, Canderel oder Equal bekannt, ist das weltweit gebräuchlichste künstliche Süßungsmittel. Die Weltproduktion beträgt etwa 20.000 t jährlich und kommt überwiegend aus Asien (China, Japan).
Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe. In Diätprodukten werden häufig Süßstoffe wie Aspartam oder Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit, Xylit und Fruktose verwendet. Bei den Süßstoffen ist die Süßkraft bis zu 3.000 Mal so hoch wie bei Haushaltszucker, sie liefern aber keine oder nur sehr wenige Kalorien. Auch Zuckeraustauschstoffe liefern weniger Kalorien, haben aber eine ähnliche Süßkraft wie Zucker. Solche oft als „natürlich“ oder „gesünder“ beworbene Zucker-Alternativen werden häufig mit Hilfe gentechnischer Verfahren gewonnen.
- Als kalorienarmer Zuckerersatz in vielen Produkten, besonders in Limonade und Erfrischungsgetränken, in zuckerfreien Süßwaren, Fruchtjoghurt, Kaugummi, Pudding, Mayonnaise, auch in Diätprodukten.
- auch: Streusüße oder in Tablettenform als Zuckerersatz.
Der Süßstoff Aspartam stand in den letzten Jahren wiederholt in der öffentlichen Diskussion. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat daher 2013 eine Neubewertung der gesundheitlichen Sicherheit von Aspartam durchgeführt. Danach wirft Aspartam „bei einer täglichen Aufnahme (ADI-Wert) von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag keine Sicherheitsbedenken auf.“
Alle Produkte, die mit Aspartam gesüßt sind, müssen auf dem Etikett den Hinweis tragen „enthält Phenylalanin“. Dieses ist ein Warnhinweis an Personen, die unter der angeborenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie leiden und deswegen phenylalanin-haltige Lebensmitteln vermeiden müssen.
Gentechnik
Herstellung: Beide Aminosäuren, die Ausgangsprodukte für Aspartam sind, können mit Hilfe von gv-Mikroorganismen hergestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass dich diese Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen inzwischen weitgehend durchgesetzt haben.
- Phenylalanin kann zwar auch mit speziellen Hochleistungsstämmen gewonnen werden, die Produktion mit gentechnisch veränderter Mikroorganismen (Escherichia coli) ist jedoch deutlich ergiebiger.
- Auch bei Asparaginsäure ist die Herstellung mit gentechnisch veränderten E.coli-Bakterien mittlerweile üblich.
Kennzeichnung: Zusatzstoffe, die in geschlossenen Systemen mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, sind im Hinblick auf Gentechnik nicht kennzeichnungspflichtig. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Zusatzstoff aufgereinigt wird und nachweisbar keine Mikroorganismen enthält.