Bio-Produkte: Gentechnik ist nicht erlaubt, aber…
Bei Bio-Produkten ist der bewusste Einsatz der Gentechnik gesetzlich verboten. Doch eine Garantie auf absolute „Gentechnik-Freiheit“ ist das nicht.
Bei Produkten des Ökologischen Landbaus ist der bewusste Einsatz der Gentechnik gesetzlich verboten. Weder die Richtlinien der Öko-Verbände, noch die Ökolandbau-Verordnung der EU erlauben gentechnisch veränderte Pflanzen oder Mikroorganismen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen.
Deutsches und das 2010 eingeführte europäische Label für Bioprodukte (oben).
Trotz des grundsätzlichen Verbots der Gentechnik: Geringfügige GVO-Beimischungen werden auch bei Bio-Produkten toleriert. Bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung wurden immer wieder GVO-Spuren nachgewiesen.
- Der Schwellenwert für zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen liegt für Bio- und konventionelle Produkte einheitlich bei 0,9 Prozent. GVO-Anteile unterhalb dieses Schwellenwerts sind auch bei Bio-Produkten von der Kennzeichnungspflicht befreit - allerdings nur dann, wenn der betreffende Hersteller nachweisen kann, dass es sich dabei um zufällige GVO-Einträge handelt.
- Zusatzstoffe, Enzyme, aber auch Futtermittelzutaten oder Tierarzneimittel, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, sind grundsätzlich verboten. Ausnahme: Sie sind nach den Bestimmungen der EU-Ökoverordnung zugelassen und es sind keine „gentechnikfreien“ Alternativen erhältlich.
Würde für Bio-Produkte ein eigener Schwellenwert für GVO-Beimischungen eingeführt, der unterhalb der für alle Lebensmittel geltenden 0,9 Prozent liegt, müssten bei gleichen GVO-Anteilen Bioprodukte gekennzeichnet werden, konventionelle dagegen nicht. Die deutschen Öko-Verbände lehnen daher einen speziellen GVO-Schwellenwert für Bio-Produkte ab.