Gentechnik: Was gekennzeichnet werden muss
In der gesamten Europäischen Union müssen Lebensmittel und -zutaten gekennzeichnet werden, wenn sie gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder daraus hergestellt worden sind. Das gilt auch für unverpackte Waren sowie für das Essen in Restaurants und Kantinen.
Hier einige Beispiele für kennzeichnungspflichtige Produkte.
Kennzeichnen: Riegel mit Zutaten aus gv-Mais oder gv-Zuckerrüben
Kennzeichnen: Mayonnaise, Margarine, Öle oder Lecithin aus gv-Sojabohnen
Kennzeichnen: Zucker aus gv-Zuckerrüben
Lebensmittel, die ein GVO (gentechnisch veränderter Organismus) sind oder daraus bestehen.
GVO können gv-Pflanzen, gv-Tiere oder gv-Mikroorganismen sein. In der EU sind bisher nur Pflanzen für eine Verwendung in Lebensmitteln zugelassen (Mais, Sojabohnen, Raps, Baumwolle, Zuckerrüben).
Mögliche Beispiele:
- Gentechnisch veränderter Gemüsemais in Konserven (in der EU zugelassen, aber nie in den Handel gekommen)
- gv-Kartoffeln, gv-Papayas, gv-Apfel, gv-Lachs (in Ländern außerhalb der EU zugelassen, nicht in der EU selbst)
Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, die aus GVO hergestellt werden.
Die Kennzeichnungspflicht gilt nur, wenn der GVO-Anteil an der jeweiligen Zutat über 0,9 Prozent beträgt und es sich um eine „zufällige, technisch unvermeidbare Beimischung handelt“. Dabei spielt es keine Rolle, ob die jeweils verwendeten GVO im Endprodukt nachgewiesen werden können oder nicht. Der Hinweis auf eine GVO-Zutat erfolgt im Zutatenverzeichnis.
Möglich sind in der EU derzeit etwa folgende Produkte:
- Öl aus gv-Sojabohnen, Margarine aus gv-Sojaöl
- Sojaproteine in Fleischersatzprodukten aus gv-Sojabohnen
- Zucker aus gv-Zuckerrüben
- Öl aus gv-Raps
- Cornflakes oder Stärke aus gv-Mais
- Glukose(Traubenzucker) aus Maisstärke, die aus gv-Mais hergestellt ist
Auch Zusatzstoffe, die unmittelbar aus gv-Pflanzen hergestellt werden, sind kennzeichnungspflichtig. Beispiele:
- Lecithin oder Vitamin E (Tocopherol) aus gv-Sojabohnen
- Cellulose aus gv-Baumwolle (Verdickungs- und Bindemittel)
Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten.
Eher theoretische Beispiele, da es in der EU keine in Lebensmitteln zugelassenen gv-Mikroorganismen (Bakterien, Hefen, Pilze) gibt:
- Weizenbier mit gv-Hefe, Hefeextrakt aus gv-Hefe
- Joghurt mit gv-Milchsäurebakterien, Salami (Rohwurst) mit gv-Milchsäurebakterien