Maltose, Maltosesirup (Malzzucker)

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Rohstoff Stärke aus gv-Mais ja
Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikroorganismen nein

Maltose (Malzzucker) ist ein wichtiger Bestandteil von Malz und ist in vielen Pflanzen, aber auch in Bier, Brot oder Honig zu finden. Chemisch ist Maltose ein aus zwei Glukose-Einheiten bestehendes Disaccharid (Kohlenhydrate).

Unter natürlichen Bedingungen entsteht Maltose durch Mikroorganismen, die Stärke mit Hilfe ihrer Enzyme (Amylasen) abbauen. Ähnlich erfolgt die technische Herstellung - durch enzymatische Aufspaltung pflanzlicher Stärke.

Gegenüber dem üblichen Haushaltszucker besitzt Maltose eine geringere Süßkraft. Sie hat einen karamellartigen Geschmack und wird vor allem eingesetzt in

Maltosesirup ist ein Sirup, der durch eine weitere enzymatische Modifikation aus Maltose gewonnen wird.

Gentechnik

Herstellung: Maltose wird aus Stärke gewonnen. Anwendungen der Gentechnik sind möglich bei pflanzlichen Stärkequellen und vor allem bei der Herstellung der Enzyme, mit denen die Stärke aufgeschlossen und modifiziert wird.

  • Rohstoff Stärke: Maisstärke kann zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch verändertem Mais stammen, vor allem wenn die Rohstoffe aus Nord- oder Südamerika importiert wurden. In der EU sind mehrere gv-Maissorten als Lebens- und Futtermittel zugelassen.
    Weitere pflanzliche Stärkequellen sind Kartoffeln und Weizen. Von diesen werden derzeit weltweit keine gv-Sorten kommerziell angebaut.
  • Enzyme: Der Abbau und die Modifikation der Stärke - die Stärkeverzuckerung - wird mit Enzymen (z.B. Amylase, Glukose-Isomerase, Pullulanase) durchgeführt. Diese werden überwiegend biotechnisch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen.

Kennzeichnung: Zutaten auf der Basis von Stärke sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z.B. Mais) hergestellt werden. Dies trifft auch auf Maltose zu, die in mehreren Verarbeitungsschritten aus Stärke hervorgeht.

Enzyme werden in der Regel nicht auf der Zutatenliste angegeben. Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen ist zudem nicht kennzeichnungspflichtig.