Glukose (Traubenzucker)

mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Rohstoff Stärke aus gv-Mais ja
Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-MIkroorganismen nein

Glukose (auch: Glucose) ist ein Einfachzucker, der in der Natur weit verbreitet ist. Zu langen Molekülketten verknüpft ist Glucose Grundbaustein etwa für Stärke und bildet die Basis für komplexe Kohlenhydrate wie Cellulose. Neben Fruktose ist Glukose der zweite Bestandteil des Haushatszuckers (Saccharose).

Der auch unter dem Namen Dextrose und Traubenzucker bekannte Zucker wird in der Lebensmittelherstellung verwendet, etwa in in Süßwaren, Getränken oder „Sportlernahrung“.

Glukose gilt als „Energiespender“, da sie als Einfachzucker sofort vom Körper aufgenommen und verstoffwechselt wird. Sie ist auch als Streupulver oder in gepresster Form erhältlich.

Gentechnik

Herstellung: Glukose bzw. Traubenzucker wird aus Stärke gewonnen. Anwendungen der Gentechnik sind möglich bei pflanzlichen Stärkequellen und vor allem bei der Herstellung der Enzyme, mit denen die Stärke aufgeschlossen und modifiziert wird.

  • Rohstoff Stärke: Maisstärke kann zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch verändertem Mais stammen, vor allem wenn die Rohstoffe aus Nord- oder Südamerika importiert wurden. In der EU sind mehrere gv-Maissorten als Lebens- und Futtermittel zugelassen.
    Weitere pflanzliche Stärkequellen sind Kartoffeln und Weizen. Von diesen werden derzeit weltweit keine gv-Sorten kommerziell genutzt.
  • Enzyme: Der Abbau und die Modifikation der Stärke - die Stärkeverzuckerung - wird mit Enzymen (z.B. Amylase, Glukose-Isomerase, Pullulanase) durchgeführt. Diese werden überwiegend biotechnisch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt.

Kennzeichnung: Zutaten auf der Basis von Stärke sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z.B. Mais) hergestellt werden. Dies trifft auch auf Glukose zu, die in mehreren Verarbeitungsschritten aus Stärke hervorgeht.

Enzyme werden in der Regel nicht auf der Zutatenliste angegeben. Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen ist zudem nicht kennzeichnungspflichtig.