Maltol | E636

Funktion: Geschmacksverstärker
mögliche Anwendung der Gentechnik Kennzeichnung
Rohstoff gv-Mais ja
Enzyme, hergestellt mit Hilfe von Mikroorganismen nein

Maltol entsteht als typisches Aroma bei vielen Bräunungsvorgängen, etwa beim Backen von Brot und beim Rösten von Kakao und Kaffeebohnen und hat einen karamellartigen Eigengeschmack.

  • Maltol braucht in der Regel nicht auf der Zutatenliste aufgeführt werden. Die Angabe Aroma ist ausreichend.

Maltol wird in vielen Lebensmitteln eingesetzt; etwa:

  • als Geschmacksverstärker; es sorgt für markante Back- und Röstaromen
  • zur Verstärkung von süßem Geschmack in Süßwaren und Schokoladeprodukten, Desserts und Erfrischungsgetränken; durch Zusatz geringer Mengen Maltol können 5 bis 15 Prozent des Zuckers eingespart werden.
  • als Aroma und Geschmacksverstärker mit einem intensiven Karamellaroma

Gentechnik

Herstellung: Maltol wird gewonnen durch Erhitzen von Maltose (Malzzucker) und Laktose (Milchzucker). Bei beiden Grundstoffen sind gentechnische Anwendungen möglich.

Maltose wird im Prozess der Stärkeverzuckerung aus pflanzlicher Stärke erzeugt.

  • Rohstoff Stärke: Maisstärke kann zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch verändertem Mais stammen, vor allem wenn die Rohstoffe aus Nord- oder Südamerika importiert wurden. In der EU sind mehrere gv-Maissorten als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Weitere pflanzliche Stärkequellen sind Kartoffeln und Weizen. Von diesen werden derzeit weltweit keine gv-Sorten kommerziell angebaut.
  • Enzyme: Der Abbau und die Modifikation der Stärke - die Stärkeverzuckerung - wird mit Enzymen (z.B. Amylase, Glukose-Isomerase, Pullulanase) durchgeführt. Diese werden überwiegend biotechnisch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen.

Kennzeichnung: Zutaten auf der Basis von Stärke sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie unmittelbar aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z.B. Mais) hergestellt werden. Dies trifft vermutlich auch auf Maltol zu, das in mehreren Verarbeitungsschritten aus Stärke hervorgeht.

Enzyme werden in der Regel nicht auf der Zutatenliste angegeben. Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Mikroorganismen ist zudem nicht kennzeichnungspflichtig.