Studie: Gentechnik-Kennzeichnung täuscht die Verbraucher
(07.10.2010) Die aktuellen Kennzeichnungsvorschriften zur Gentechnik gewährleisten keine „echte Wahlfreiheit“. In vielen Bereichen erhalten die Verbraucher keine eindeutigen Informationen über Anwendungen gentechnisch veränderter Organismen, so eine aktuelle juristische Studie der Universität Bayreuth.
Die Studie von Prof. Stefan Leible, Direktor der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth, hat sowohl die europäischen Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung untersucht als auch die nur in Deutschland geltende „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung.
„Ohne Gentechnik“ : Eine juristische Studie führt „verwirrende Ausnahmen“ auf und stellt einen „Mangel an Transparenz und Wahlfreiheit“ fest.
„Der Verbraucher bekommt durch die bestehende Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ keine Information, die seine Wahlfreiheit bei der Kaufentscheidung garantiert,“ so Leible und verweist darauf, dass verschiedene Gentechnik-Anwendungen bei „ohne Gentechnik“-Produkten gesetzlich erlaubt seien. So müssten bei der Tierfütterung lediglich bestimmte Fristen eingehalten werden, in denen die Tiere nicht mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert werden. Nach Leibles Studie, die heute auf einer Tagung „Lebensmittelrecht zwischen Technik und Ethik“ in Würzburg vorgestellt wurde, „lässt der Gesetzgeber eine mögliche Verbrauchertäuschung ausdrücklich zu.“
Auch die in den EU-Vorschriften gesetzlich vorgegebene Gentechnik-Kennzeichnung sei „aus Verbrauchersicht wenig überzeugend“. Die zahlreichen Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht „erlaubten dem Verbraucher nicht den Schluss, das von ihm erworbene Lebensmittel habe keinerlei Berührung mit der Gentechnik gehabt,“ so Leible. So müssen Zusatzstoffe oder Enzyme, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, ebenso wenig gekennzeichnet werden wie Milch, Eier oder Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass das „derzeitige System der Gentechnik-Kennzeichnung dringend der Überarbeitung bedarf.“
Allerdings gibt es dafür auf europäischer Ebene derzeit offenbar nicht die erforderlichen politischen Mehrheiten. Zwar haben in Deutschland viele Verbände - Lebensmittelwirtschaft, Bauern- und Verbraucherbände - eine „umfassende Kennzeichnung“ ohne Ausnahmen gefordert. Auch im Koalitionsvertrag für die Bundesregierung hatten CDU/CSU und FDP vereinbart, sich auf europäischer Ebene für eine Positivkennzeichnung einzusetzen. Doch im Juli hatte Verbraucherschutzministerin Aigner ihr Scheitern eingeräumt. Eine Positivkennzeichnung finde „weder bei der EU-Kommission noch bei den anderen Mitgliedsstaaten Unterstützung“.