Klonen von Tieren für die Lebensmittelproduktion: In der EU unerwünscht
Seit Jahren schon soll das Klonen von Nutztieren in der EU verboten werden, ebenso der Import lebender Klontiere und daraus erzeugter Lebensmittel. Das sieht ein bereits im Dezember 2013 vorgelegter Vorschlag der EU-Kommission vor. Im September 2015 wurde dieser vom EU-Parlament mit großer Mehrheit angenommen und sogar noch verschärft. Danach soll auch die Verwendung der Nachkommen geklonter Tiere sowie von ihnen stammender Produkte nicht mehr erlaubt sein. Doch rechtskräftig ist das Gesetz immer noch nicht.
Derzeit sind „Klon-Fleisch“ oder „Klon-Milch“ in der EU nicht besonders geregelt. Produkte von geklonten Tieren gelten als „neuartige Lebensmittel“ (Novel Food) und müssen vor einer Vermarktung ein europaweit einheitliches Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem nach wissenschaftlichen Standards nachgewiesen werden muss, dass ein Verzehr solcher Produkte gesundheitlich unbedenklich ist. Eine besondere Kennzeichnungspflicht besteht nicht.
Bisher ist jedoch kein Antrag für Produkte aus geklonten Tieren gestellt worden. Die Erzeugung eines Klons kostet etwa 15.000 bis 25.000 Dollar. Es wäre viel zu teuer, ein geklontes Tier zu Fleisch oder Wurst zu verarbeiten.
Was sich lohnt, ist wertvolle Zuchtbullen zu klonen, um so mehr Sperma vermarkten zu können, wie es in den USA und in Südamerika bereits praktiziert wird. Es ist durchaus möglich, dass sich das Fleisch von Nachkommen, die mit Sperma aus geklonten Tieren erzeugt wurden, bereits auf dem europäischen Markt befindet. Nachweisen lässt sich das nicht. In der Europäischen Union wird die Klontechnologie bislang nicht für kommerzielle Zwecke eingesetzt.
Bereits im Januar 2008 hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, das Klonen von Tieren zur Erzeugung von Lebensmitteln vorübergehend zu verbieten, war damit aber am Widerstand der Mitgliedsstaaten gescheitert.
2013 unternahm die EU-Kommission einen neuen Anlauf. Das Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken soll ebenso verboten werden wie der Import von Fleisch von Klontieren. Dem hat das Europäische Parlament im September 2015 mit großer Mehrheit zugestimmt (529 von 706 abgegeben Stimmen) und den ursprünglichen Vorschlag sogar noch verschärft. Auch die Verwendung der Nachkommen von Klontieren sowie von ihnen stammender Produkte nicht erlaubt sein. Zuchtmaterial von geklonten Tieren soll ebenfalls verboten werden. Das Gesetz soll für alle Nutztiere gelten und nicht nur für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde.
Seitdem hat sich nicht viel getan. EU-Parlament und EU-Ministerrat müssen einen Gesetzentwurf aushandeln, der von beiden angenommen werden muss. Doch bisher sind alle Einigungsversuche gescheitert, das Gesetzgebungsverfahren liegt auf Eis.
Produkte von geklonten Tieren: Gesundheitlich unbedenklich, ethisch problematisch
Aus wissenschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken bezüglich der Sicherheit von „Klon-Fleisch“ und „Klon-Milch“. Lebensmittel von Klon-Tieren und deren Nachkommen sind mit denen von konventionellen Nutztieren vergleichbar und stellen kein Risiko für die menschliche Gesundheit dar, haben Studien der Nationalen Akademie der Wissenschaften in den USA gezeigt. Auch die amerikanische Lebensmittelbehörde FDA kommt in einer Bewertung von zahlreichen Veröffentlichungen zumindest für Rinder, Schweine und Ziegen zu diesem Ergebnis.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sich in mehreren Gutachten mit diesem Thema beschäftigt, zuletzt im Juli 2012. Das Ergebnis: Fleisch und Milch von gesunden geklonten Tieren und ihren Nachkommen stellen kein besonderes Sicherheitsrisiko für den Menschen dar. Die Stellungnahme bezieht sich allerdings ausschließlich auf Schweine und Rinder. Für andere Tierarten lag kein angemessenes Datenmaterial vor.
Die Klontechnologie kann zwar gesunde Tierklone hervorbringen, aber die EFSA hat Bedenken bezüglich der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Das sei hauptsächlich auf die erhöhte Sterblichkeit vor allem in frühen Entwicklungsstadien vor und nach der Geburt der Tiere zurückzuführen. Diese Bedenken betreffen aber nicht die konventionell gezüchteten Nachkommen von Klonen, da sich diese normal zu entwickeln scheinen.
Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kam auch die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (European Group on Ethics in Science and New Technologies, EGE) in ihrem 2008 vorgelegten Gutachten: „In Anbetracht des Leidens und der Gesundheitsprobleme von Ersatzmuttertieren und Tierklonen hat die EGE Zweifel, ob das Klonen von Tieren für die Lebensmittelversorgung ethisch gerechtfertigt ist. Ob dies auch für die Nachkommen gilt, bleibt der weiteren wissenschaftlichen Forschung vorbehalten. Es gibt derzeit keine überzeugenden Argumente, welche die Produktion von Lebensmitteln geklonter Tiere und ihrer Nachkommen rechtfertigen.“
Großes Foto oben: reykamensky, 123RF
Themen
Im Web
- EU-Commission: Novel Food
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zum Klonen von Tieren
- Parlament für strenges Klonverbot: Ausweitung auf alle Nutztiere sowie Importe, (EU-Parlament, 08.09.2015)
- Ethical aspects of animal cloning for food supply (Opinion No 23). The European Group on Ethics in Science and New Technologies to the European Commission, 16.01.2008