Obst, Gemüse

Gentechnik, Lebensmittel, Gesundheit: Die Bewertung der Sicherheit

Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen müssen sicher sein - sonst dürfen sie nicht zugelassen werden. Doch: Was ist „sicher“ und wie kann man es beweisen? Die Vorschriften für die Sicherheitsbewertung sind in den letzten Jahren immer strenger geworden. Ein Hersteller, der in der EU die Zulassung eines GVO-Produkts beantragt, muss umfangreiche Untersuchungen durchführen. Inzwischen sind auch 90-Tage-Fütterungsstudien obligatorisch.

Wie andere Lebensmittel auch sind gentechnisch veränderte oder andere neuartige Nahrungsmittel komplexe Mischungen aus Hunderten, oft Tausenden verschiedener Substanzen in wechselnden Anteilen. Bei vertrauten Nahrungsmitteln, die seit langem verzehrt werden, ist das kein großes Problem: Aus Erfahrung glaubt man sich auf der „sicheren Seite“ - auch ohne vollständige wissenschaftliche Beweisführung. Bei neuartigen oder gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist genau das jedoch gesetzlich vorgeschrieben: Ihre Sicherheit muss „bewiesen“ werden, sonst dürfen sie nicht auf den Markt. Diese Anforderung ist eine hohe Hürde.

Erdbeeren

Sicher? Natürliche Lebensmittel gelten als sicher und gesund. Das wissen alle aus Erfahrung - aber einen absoluten wissenschaftlichen Beweis gibt es in der Regel nicht.

Foto: USDA / ARS

Bonbons

Unsicher? Viele Zusatzstoffe sind Chemikalien, deren stoffliche Zusammensetzung bekannt ist. Dann ist es vergleichsweise einfach, die gesundheitliche Unbedenklichkeit dieser Stoffe zu überprüfen.

Pflanzen und daraus erzeugte Lebensmittel sind komplexe Mischungen einer unüberschaubaren Zahl von Einzelsubstanzen. Zudem ist die genaue stoffliche Zusammensetzung keineswegs konstant, sondern variiert je nach Standort, Klima oder Anbauverfahren. Diese natürlichen biologischen Schwankungen bilden ein „Hintergrundrauschen“, vor dem mögliche, durch die gentechnische Bearbeitung bedingte Veränderungen auftreten.

So sicher wie ein konventionelles Vergleichsprodukt

Ein absoluter Sicherheitsbeweis ist bei Lebensmitteln nicht möglich - das gilt für konventionelle wie für solche aus gentechnisch veränderten Pflanzen oder Organismen.

Voraussetzung dafür, dass ein GVO-Lebensmittel zugelassen werden kann, ist: Es muss genau so sicher sein wie ein konventionelles Vergleichsprodukt.

Nach den in allen EU-Staaten gültigen Gesetzen wird eine Zulassung für ein GVO-Lebensmittel nur dann erteilt,

  • wenn genügend wissenschaftliche Daten vorhanden sind, um die Sicherheit des betreffenden Produkts zu bewerten;
  • wenn auf Grundlage dieser Daten und nach dem derzeitigen Stand des Wissens das GVO-Lebensmittel als genau so sicher und gesundheitlich unbedenklich eingeschätzt werden kann wie ein vergleichbares konventionelles Produkt;
  • wenn sie vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind ein anerkanntes, standardisiertes Verfahren zur Verfügung steht, um den betreffenden GVO in der Umwelt, aber auch in Saatgut, Lebens- oder Futtermitteln nachweisen zu können,
  • wenn der Antragsteller einen Beobachtungsplan vorlegt, mit dem der jeweilige gentechnisch veränderte Organismus nach der Markteinführung genau überwacht und bei gesundheitlichen Bedenken rasch aus dem Handel genommen werden kann.

Sicherheitsbewertung in zwei Schritten

Bei der Sicherheitsbewertung eines Lebensmittels aus einem gentechnisch veränderten Organismus sind im Kern zwei Fragen zu untersuchen.

(1) Die Sicherheit des neu eingeführten Genprodukts. Wenn ein Gen neu in eine Pflanzen übertragen wird, bewirkt es die Bildung eines Proteins (Eiweiß). Dieses ist zumeist neu in der menschlichen Ernährung und man kann schädliche Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit nicht von vorne herein ausschließen. Das neue Protein wird in der Regel nur in geringen Mengen verzehrt.

Es ist durchaus möglich, die Sicherheit eines solchen, in seiner chemischen Zusammensetzung bekannten Stoffes zu ermitteln, etwa in Tierversuchen. Bei Zusatzstoffen oder Rückständen von Pflanzenschutzmitteln sind ähnliche Untersuchungen Routine. Wenn Ergebnisse aus Tierversuchen auf den Menschen übertragen werden, sind aus Vorsorgegründen erhebliche Sicherheitsaufschläge vorgeschrieben.

Bei der Sicherheitsbewertung spielt auch eine Rolle, ob das neue Protein die Fähigkeit haben könnte, Allergien auszulösen. Heute kennt man eine Reihe von Kriterien, die auf ein solches allergenes Potenzial hindeuten. Sind bei einem neuen Protein einer gv-Pflanze ein oder mehrere dieser Kriterien erfüllt, wird das betreffende GVO-Lebensmittel in der EU kaum zulassungsfähig sein.

(2) Das übrige Lebensmittel. Bei der Übertragung eines neuen Gens kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch zu unbeabsichtigten „Nebeneffekten“ kommt. Das hängt damit zusammen, dass die Stelle, an der das neue Genkonstrukt ins Genom eingebaut wird, nicht zu kontrollieren sind. Dadurch können bestehende Gen-Netzwerke und davon bestimmte Stoffwechselwege „gestört“ werden. Solche Effekte könnten die gesundheitliche Verträglichkeit des betreffenden Lebensmittels herabsetzen. Diese treten jedoch nicht nur bei gv-Pflanzen auf, sondern sind auch bei konventionell gezüchteten Pflanzen möglich.

Um etwaige sicherheitsrelevante Nebeneffekte auszuschließen, werden gentechnisch veränderte Nahrungspflanzen und die daraus hergestellten Lebensmittel gründlich untersucht. So werden etwa äußere Merkmale verglichen, aber auch die Nährstoffzusammensetzung, die Gehalte an verschiedenen Vitaminen oder Inhaltsstoffen. Weichen die Werte zwischen gentechnisch veränderter und einer vergleichbaren konventionellen Pflanze deutlich voneinander ab, wäre das ein Hinweis auf möglicherweise problematische Nebenwirkungen.

Seit 2013 gibt es in der EU detaillierte gesetzliche Vorschriften, welche Daten ein Antragsteller vorlegen muss, damit überprüft werden kann, ob ein GVO-Lebens- und Futtermittel nach wissenschaftlichen Maßstäben genau so sicher ist wie ein konventionelles Vergleichsprodukt. Auch Fütterungsstudien sind für die Zulassung einer gv-Pflanze als Lebens- und Futtermittel obligatorisch. Dabei wird eine spezielle Diät aus der ganzen gv-Pflanze über 90 Tage an Nagetiere verfüttert und nach internationalen Standards ausgewertet.

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung haben einige Antragsteller bisher schon solche 90-Tage-Studien durchgeführt und die Ergebnisse den Behörden vorgelegt. In einigen Fällen laufen solche Studien über einen längeren Zeitraum oder es werden andere Tierarten - etwa Hühner oder Rinder - herangezogen. Man erwartet, dass sich mögliche sicherheitsrelevante Nebeneffekte der gv-Pflanzen in Veränderungen der inneren Organe oder des Immunsystems der Versuchstiere bemerkbar machen.

Ob neben den Basisdaten noch weitere Untersuchungen notwendig sind, hängt von der jeweiligen gv-Pflanze da. Dabei spielen etwa das verwendete Genkonstrukt, die neu eingeführten Gene bzw. Merkmale und der Verwendungszweck eine Rolle.

Grundlage für Zulassungsentscheidungen: Wissenschaftliches Gutachten

Zuständig für die Sicherheitsbewertung aller in der EU zur Zulassung anstehenden GVO-Lebensmittel ist ein Sachverständigengremium bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). In diesem GMO Panel sind erfahrene Wissenschaftler aus verschiedenen Fachrichtungen vertreten. Sie sind von EU-Kommission und EFSA unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

Grundlage jeder Zulassungsentscheidung über ein GVO-Lebensmittel ist das jeweilige Gutachten des GMO Panels. Die Entscheidung selbst treffen die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit oder die EU-Kommission. Die Zulassung wird zunächst für zehn Jahre erteilt und kann erst nach einer erneuten Risikobewertung auf Grundlage aktueller Daten verlängert werden.