Gute fachliche Praxis
Maßnahmen in der Landwirtschaft, die dem Tier- und Umweltschutz dienen, etwa die Einhaltung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes.
Als gute fachliche Praxis bezeichnet man in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft die Einhaltung bestimmter Maßnahmen und Strategien, die den Grundsätzen des Tier- und Umweltschutzes entsprechen.
Im Pflanzenschutz ist die Einhaltung der guten fachlichen Praxis sogar gesetzlich vorgeschrieben. Laut Pflanzenschutzgesetz gehören dazu etwa „die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes“, „die Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen“ sowie „Maßnahmen zum Schutz vor sowie die Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, das Lagern und den sonstigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt einschließlich des Grundwassers, entstehen können.“
Aus diesen gesetzlichen Vorgaben leiten sich „Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz“ ab. Danach umfasst die gute fachliche Praxis Maßnahmen, „die in der Wissenschaft als gesichert gelten, aufgrund praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind, von der amtlichen Beratung empfohlen werden und den sachkundigen Anwendern bekannt sind“. Die gute fachliche Praxis wird auf Grundlage neuer Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis ständig weiterentwickelt und aktualisiert.
In der Landwirtschaft gehört zur guten fachlichen Praxis etwa eine an den Standort angepasste Bewirtschaftung, der Schutz von Biotopen, die Dokumentation des Ausbringens von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
Verbindliche Regeln der guten fachlichen Praxis gibt es auch für den Anbau von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen, auch wenn solche Pflanzen zurzeit in Deutschland nicht angebaut werden. Sie sind in der „Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen“ festgelegt. Sie schreiben die Eintragung der für gv-Pflanzen vorgesehenen Flächen in das amtliche Standortregister vor, außerdem die Information der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe. Auch in der Bewirtschaftung der Flächen und im Umgang mit gv-Saatgut und –Pflanzen und den verwendeten Maschinen sind bestimmte Maßnahmen einzuhalten. Bei gv-Mais ist die Einhaltung von Mindestabständen vorgeschrieben. Bt-Mais MON810 ist die einzige in der EU für den Anbau zugelassene gv-Pflanze. In Deutschland ist der Anbau allerdings seit 2009 verboten.
Siehe auch
Pflanzenschutzmittel GVO (gentechnisch veränderter Organismus) Bt-Protein, auch: Bt-Toxin