Cartagena Protokoll
internationales Abkommen, in dem völkerrechtlich verbindliche Regeln über den grenzüberschreitenden Handel mit „lebenden gentechnisch veränderten Organismen“ festgelegt sind
Das Protokoll wurde nach mehreren Verhandlungsrunden im Januar 2000 in Montreal verabschiedet. Nach dem letzten Verhandlungsort ist es auch als Cartagena Protocol on Biosafety bekannt. Rechtskräftig wurde es im September 2003, nachdem es von 50 Staaten ratifiziert worden war. Inzwischen haben 159 Staaten sowie die Europäische Union das Protokoll anerkannt. Nicht zu den Unterzeichnern zählen einige Länder mit hohen Agrarexporten wie USA, Argentinien, Australien und Kanada.
Das Protokoll ist ein Folgeabkommen der 1992 in Rio unterzeichneten UN-Konvention über Biologische Vielfalt. Darin sind Maßnahmen vorgesehen, um die genetischen Ressourcen vor möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) verbunden sein können. Verhandlungspartner des Cartagena-Protokolls über die Biologische Sicherheit waren jene Staaten, welche die Konvention zur Biologischen Vielfalt unterzeichnet haben (Vertragsstaatenkonferenz).
Kernpunkt des Cartagena-Protokolls ist ein bestimmtes Informations- und Entscheidungsverfahren (Advanced Informed Agreement Procedure) für den Fall, dass lebende gentechnisch veränderte Organismen in ein anderes Land exportiert werden sollen, um dort in die Umwelt freigesetzt zu werden. Das Ausfuhrland ist verpflichtet, dem Empfängerland alle Informationen zugänglich zu machen, die für eine Sicherheitsbewertung erforderlich sind.
Für die Organisation des im Cartagena-Protokoll vereinbarten Informationsflusses ist auf internationaler Ebene ein Clearing House eingerichtet.
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