Monitoring
Umweltbeobachtung beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
Das anbaubegleitende Monitoring ist gemäß der novellierten Freisetzungs-Richtlinie (2001/18/EG) Bestandteil des Genehmigungsverfahrens zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter (gv-)Pflanzen. Die Genehmigung zum Inverkehrbringen erlaubt den unbeschränkten landwirtschaftlichen Anbau.
Diese Genehmigung ist vorerst auf zehn Jahre beschränkt und wird an eine allgemeine überwachende Beobachtung und eine fallspezifische, je nach Kulturart differenzierte Beobachtung geknüpft.
Das anbaubegleitende Monitoring soll insbesondere indirekte sowie unerwartete und erst im großflächigen Anbau feststellbare Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf die Umwelt feststellen. Es dient dazu, Erfahrungen im Umgang mit gv-Pflanzen zu sammeln und möglichst frühzeitig unerwartete Auffälligkeiten von gv-Sorten zu erkennen. Außerdem gilt es, die im Rahmen der Genehmigung getroffenen Sicherheitsbewertungen zu möglichen nachteiligen Auswirkungen zu überprüfen.
Die Bewertung des anbaubegleitenden Monitorings erfolgt jährlich durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA).
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