Maiskörner

Saatgutkontrollen 2024: Erneut geringe Gentechnik-Spuren gefunden

Jedes Jahr untersuchen die Überwachungsbehörden der Bundesländer mehrere Hundert Saatgutproben auf Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen. 2024 enthielten wie zuletzt 2021 einige Mais-Proben geringe Gentechnik-Anteile. Das geprüfte Saat- oder Pflanzgut von Roten Rüben, weißem Senf, Sojabohnen, Sommer- und Winterraps, Tomaten, Zuckermais, Zucchini, Zuckerrüben und Leinsaat blieb ohne Befund.

Saatgut-Kontrollen GVO, Stand: 11.2024

Saatgut: GVO-positive Proben 2005 bis 2024

Quelle: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG)

Maiskörner, Saat

Frühjahr 2020: Zuckermais-Saatgut aus den USA mit Spuren von gv-Mais wurde in einigen Bundesländern ausgesät. Da der gv-Mais in der EU nicht zum Anbau zugelassen ist, mussten die aufkeimenden Pflanzen vernichtet werden.

Jährlich untersuchen die Überwachungsbehörden der Bundesländer mehrere Hundert Saatgutproben. Sie prüfen, ob gentechnisch veränderte (gv-)Pflanzen - meist gv-Mais - nachweisbar sind. Es wird sowohl Saatgut aus Deutschland als auch Importware überwacht.

Wenn Spuren von GVO gefunden werden, liegt ihr Anteil in der Regel unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent und damit in einem Messbereich, in dem Ergebnisse einen großen Schwankungsbereich aufweisen und nicht reproduzierbar sind.

2024 wurden 783 Saatgutproben geprüft. In vier von insgesamt 468 Maisproben wurden geringfügige Gentechnik-Spuren gefunden. Zuletzt wurden bei Maissaatgut 2021 in fünf von 439 Proben GVO-Anteile nachgewiesen, 2022 und 2023 waren keinerlei Spuren mehr gefunden worden. 2024 wurden auch Saatgutproben von Roten Rüben (1) weißem Senf (3), Sojabohnen (49), Sommerraps (17), Tomaten (2), Zuckermais (4), Winterraps (197), Zucchini (2), Zuckerrüben (22, Leinsaat (12), Luzerne (2) und Winterrübsen (4) untersucht. Es konnten keine weiteren GVO-Spuren nachgewiesen werden.

2020: Saatgut mit Spuren von gv-Mais aus den USA nach Deutschland gelangt

Mitte Juni 2020 meldete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), dass in Saatgut von Zuckermais (Sweet Wonder) aus den USA Spuren von gentechnisch verändertem Mais (Events MON88017 und MON89034) gefunden wurden. Beide Events sowie auch eine Kombination daraus (MON88017 x M0N89034) sind schon seit vielen Jahren in der EU als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte sie zuvor als genauso sicher wie konventionellen Mais bewertet. Angebaut werden dürfen diese Maislinien in der EU jedoch nicht. Der gv-Zuckermais wurde in mehreren europäischen Mitgliedstaaten vermarktet und auch in Deutschland unter anderem in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ausgesät. Das betroffene Pflanzenmaterial wurde vernichtet

Zuvor waren in Deutschland zuletzt im November 2018 in einer Saatgutpartie sehr geringe Anteile von gentechnisch verändertem Raps der Linie GT73 gefunden worden. Auch GT73 ist in der EU zwar als Lebens- und Futtermittel, nicht aber für den Anbau zugelassen. Die zuständigen Behörden ermittelten in der Folge alle bereits in den Anbau gelangten Saatguteinheiten dieser Partie und veranlassten die Vernichtung der betroffenen Rapsbestände auf insgesamt etwa 2150 Hektar. Auf diesen Flächen durfte bis Juli 2019 kein Raps angebaut werden.

Noch immer kein Schwellenwert für Saatgut

Die Züchter betreiben einen hohen Aufwand, um die „Gentechnik-Freiheit“ des Saatguts zu gewährleisten. So vermehren sie es meist in Regionen, in denen keine gv-Pflanzen angebaut werden und im Feld keine Einkreuzungen möglich sind. Dennoch: Die Natur ist ein offenes System, in dem eine absolute „GVO-Freiheit“ nicht zu erreichen ist.

Noch immer gibt es in der EU keine verbindlichen Schwellenwerte für tolerierbare GVO-Beimischungen in konventionellem Saatgut. Da es an eindeutigen Rechtsvorschriften fehlt, wie im Falle geringer GVO-Funde an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent zu verfahren ist, reagieren die Behörden in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich. So gilt etwa im „gentechnik-kritischen“ Österreich ein Toleranzwert von 0,1 Prozent für zugelassene gv-Pflanzen. Die meisten der in Deutschland gefundenen GVO-positiven Saatgutpartien könnten daher in Österreich ohne Probleme ausgesät werden.

In Deutschland wird dagegen eine strikte „Nulltoleranz“ angewendet: Wenn in Saatgut GVO-Beimischungen nachgewiesen werden, wird es unabhängig von der Höhe des gemessenen GVO-Anteils als nicht verkehrsfähig behandelt. Die betroffenen Partien werden vom Markt genommen. Sollte das Saatgut bereits ausgebracht worden sein, ordnen die Behörden an, die Felder unterzupflügen. Deshalb wird angestrebt, die Untersuchungen weit vor dem Aussaattermin abzuschließen, um GVO-positive Saatgutpartien frühzeitig aus dem Handel nehmen zu können.