Pflanzeneiweißerzeugnis
mögliche Anwendung der Gentechnik | Kennzeichnung |
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Rohstoff gv-Sojabohnen | ja |
Die Zutat „Pflanzeneiweißerzeugnis“ kann für pflanzliche Eiweißpräparate mit mindestens fünfzig Prozent Eiweißgehalt verwendet werden.
Als pflanzliche Quellen kommen in Frage: Sojabohnen, aber auch Getreide wie Weizen oder Mais sowie Kartoffeln oder Erdnüsse
Sojaproteine sind gute Emulgatoren: Sie binden Wasser und Fette. Einsatzfelder sind vor allem:
- Backwaren
- Fertigprodukte, Fertigsuppen, Fertigsoßen
- fleischlose Produkte auf Sojabasis
- Fischzubereitungen, Fleisch- und Wurstwaren
- spezielle Teigwaren (Sojanudeln)
- Grundstoff für Aromen
- proteinreiche Spezialnahrung für Kinder, Sportler und Kranke
Gentechnik
Sojabohnen: International gehandelte Soja-Rohstoffe stammen im Regelfall ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Gv-Sojabohnen werden in Brasilien, Argentinien und den USA großflächig angebaut. Aus diesen Ländern bezieht die EU einen überwiegenden Teil ihrer Soja-Rohstoffe.
Einige Lebensmittelunternehmen verarbeiten ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe. Eine absolute, sich über alle Verarbeitungsstufen erstreckende Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen ist jedoch technisch nicht möglich. Auch als „gentechnikfrei“ deklarierte Rohstoffe enthalten daher geringe GVO-Anteile. Diese können bis zu 0,9 Prozent betragen.
Kennzeichnung: Besteht die Zutat „pflanzliches Eiweißerzeugnis“ aus gentechnisch veränderten Sojabohnen oder anderen gentechnisch veränderten Pflanzen, ist sie kennzeichnungspflichtig. Zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in den Soja-Rohstoffen bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent führen nicht zu einer Kennzeichnung der daraus erzeugten Lebensmittel.