Leucin
mögliche Anwendung der Gentechnik | Kennzeichnung |
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herstellbar mit Hilfe von gv-Mikroorganismen | nein |
Leucin ist eine essentielle Aminosäure und als „geschmacksbeeinflussender Stoff“ für Lebensmittel allgemein zugelassen Eine Deklaration im Rahmen der Zutatenliste ist hier nicht erforderlich.
auch: Zusatz in Futtermitteln, vor allem für Hühner
Gentechnik
Herstellung: Leucin kann mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Es ist jedoch im Einzelnen nicht überprüfbar, ob und in welchem Umfang dieses Verfahren kommerziell genutzt wird.
Kennzeichnung Lebensmittel: Leucin als „geschmacksbeeinflussender Stoff“ in Lebensmitteln ist nicht zu kennzeichnen, da es sich im rechtlichen Sinne um keine Zutat handelt. In Diätprodukten gilt Leucin jedoch als Zutat.
Für alle Aminosäuren - gleich ob Zutat oder nicht - besteht keine Kennzeichnungspflicht, wenn sie in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aminosäure aufgereinigt wird und keine nachweisbaren Bestandteile der verwendeten Mikroorganismen enthält.
Kennzeichnung Futtermittel: Aminosäuren als Bestandteile von Futtermitteln müssen zwar als solche deklariert werden. Sie sind jedoch von den Gentechnik-Kennzeichnung ausgenommen, wenn sie in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden.