Glycerin | E422

Funktion Feuchthaltemittel
mögliche Anwendung der Gentechnik Rohstoff gv-Raps
Kennzeichnung ja

Glycerin, auch Glycerol genannt, ist in der Natur weit verbreitet. Der Stoff gehört chemisch zu den Alkoholen und ist Bestandteil aller Fette und Öle. Glycerin (übersetzt: „süßer Wachs“) ist eine zähflüssige Substanz mit einem süßlichen Geschmack, die Wasser bindet.

Für Glycerin gibt es vielseitige Einsatzmöglichkeiten. In der Lebensmittelindustrie wird die Substanz beispielsweise zum Süßen von Getränken verwendet. Außerdem nutzen Hersteller den Zusatzstoff zur Feuchthaltung bestimmter Nahrungsmittel wie Backwaren und Trockenfrüchte. Glycerin verhindert auch die Kristallisierung von Süßwaren und wird als Lösungsmittel für Lebensmittelfarben sowie als Trägersubstanz für Geschmacksstoffe eingesetzt.

Weitere Anwendungsgebiete:

  • als Futterzusatz:

Rohglycerin wird Futtermitteln zugefügt, um die Staubentwicklung zu reduzieren und die Feuchtigkeit zu halten. Zudem verbessert die Substanz den Geschmack und erhöht somit die Futteraufnahme. * zur Herstellung von Kunststoffen und Farbstoffen, Zahnkrem und Kosmetika, als Bremsflüssigkeit und Frostschutzmittel, zur Feuchthaltung von Tabak

Gentechnik

Glycerin kann synthetisch aus Propen gewonnen werden. Außerdem fällt es bei der Herstellung von Biodiesel an.

Als Rohstoff für die Erzeugung von Biodiesel wird in Europa ausschließlich Rapsöl genutzt. Mithilfe eines Katalysators und Methanol werden die Ester nach Erhitzen in Fettsäuremethylester (Biodiesel) umgewandelt. Dabei wird Glycerin freigesetzt und abgetrennt. Anschließend wird das Rohglycerin aufgereinigt. Bei der Produktion von Biodiesel fallen pro Tonne 100 Kilogramm Glycerin an.

Raps: Gentechnisch veränderter Raps wird vor allem in Kanada großflächig angebaut. In der EU sind mehrere gv-Rapssorten als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Das schließt auch eine Verwendung als Glycerin ein.

Kennzeichnung: Glycerin aus gentechnisch verändertem Raps ist kennzeichnungspflichtig. Zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in den Raps-Rohstoffen bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent führen nicht zu einer Kennzeichnung der daraus erzeugten Lebensmittel.