Fruchtsaft, Frucktnektar, Gemüsesaft
mögliche Anwendung der Gentechnik | Kennzeichnung |
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Enzyme, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikroorganismen | nein |
Vitamine, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikroorganismen | nein |
Aspartam, hergestellt mit Hilfe von gv-Mikroorganismen | nein |
Fruchtsaft besteht zu hundert Prozent aus gepresstem, mechanisch zerkleinertem Obst oder Früchten, die in der Regel durch Kurzzeiterhitzung auf etwa achtzig Grad Celsius haltbar gemacht werden. Es ist erlaubt, Fruchtsäfte aus einem Konzentrat unter Zufügen derselben Menge Wasser herzustellen, falls es dem Direktsaft entspricht.
Fruchtnektar besteht je nach Frucht zu mindestens 25 bis 50 Prozent aus Fruchtsaft oder Fruchtmark, der Rest ist Wasser und Zucker.
Enzyme bei der Saftherstellung: Beim Auspressen der Früchte oder Beeren werden verschiedene Enzyme eingesetzt. Diese schließen Stärke oder stärkeähnliche Substanzen der Zellwände auf und erhöhen so die Saftausbeute. Einige dieser Enzyme können mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden.
- vor allem Pektinasen, aber auch Cellulasen, Hemicellulasen, Glucanasen, Xylanasen
- ähnliche Enzyme auch beim Herstellen von Fruchtmark
- zum Abbau von stärkehaltigen Trübstoffen für klare Säfte: Amylasen
Bei folgenden, in Fruchtsaft häufig vorhandener Zutaten ist eine gentechnische Anwendung möglich. Es können jedoch keine Aussagen gemacht werden, inwieweit diese Vermutungen bei einem konkreten Produkt zutreffen.
- bei vitaminisierten Produkten: Vitamine
- Vitamin C, auch zur Stabilisierung des Getränks
- Glukosesirup, Fruktosesirup und andere Produkte aus der Stärkeverzuckerung
- Zucker
- bei kalorienreduzierten und -Diätprodukten evtl.: Aspartam
Obst, Früchte, Gemüse: Derzeit werden mit Ausnahme von Papayas weltweit noch keine gentechnisch veränderten Obst- und Gemüsesorten (z.B. Äpfel, Birnen, Grapefruit) kommerziell genutzt.
Tomaten: Weder gentechnisch veränderte Tomaten, noch daraus erzeugte Säfte sind derzeit in der EU zugelassen.