Hühner

Phytase

Wirkung Aufspaltung von Phytinsäure, bessere Phosphorverwertung im Futter für Schweine und Geflügel
Anwendungsbereiche Futtermittel
gentechnische Herstellung ja

Phytase baut die in Phosphorverbindungen enthaltene Phytinsäure ab, dabei werden Phosphate frei. Phytase wird natürlicherweise in vielen Pflanzen und Mikroorganismen gebildet.

Phytase wird vor allem als Zusatzstoff in Futtermitteln für Nicht-Wiederkäuer wie Schweine oder Geflügel verwendet. Es ist das am häufigsten eingesetzte Futterenzym auf der Welt.

Mit Hilfe ihrer im Verdauungstrakt lebenden Bakterien sind Wiederkäuer in der Lage, sich den in der pflanzlichen Nahrung enthaltenen Phosphor verfügbar zu machen. Schweine und Geflügel können das nicht. Ohne Zufuhr von Phosphor oder eine bessere Erschließung der Phosphorverbindungen im Futter käme es zu gravierenden Ernährungsmängeln.

Mit dem Zusatz von Phytase im Futter für Schweine und Geflügel wird der in den Futterpflanzen vorhandene Phosphor als Nährstoff erschlossen. So kann auf die sonst übliche Zufütterung von Phosphat verzichtet werden. Dadurch sinkt der Phosphorgehalt in Gülle oder Stalldung, und die Phosphatbelastung der Umwelt bei der Düngung kann deutlich reduziert werden.

Gentechnik

Herstellung: Enzyme werden inzwischen nahezu ausschließlich biotechnisch hergestellt. Viele der dafür genutzten Mikroorganismen sind gentechnisch verändert, andere wurden mit modernen molekularbiologischen Verfahren optimiert.

In der EU sind derzeit ausschließlich mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellte Phytasen auf dem Markt.

Zulassung: Für Lebensmittelenzyme besteht in der EU eine gesetzliche Zulassungspflicht. Besondere Anforderungen für mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme gibt es dabei nicht.

  • Futtermittelenzyme müssen wie alle Futtermittelzusätze ausdrücklich für eine Verwendung in der Tierfütterung erlaubt sein. Voraussetzung dafür ist eine Sicherheitsbewertung durch die EFSA. In Futtermitteln erlaubte Enzyme sind in einer EU-weit gültigen Positivliste aufgeführt.

Kennzeichnung: Lebensmitteln-Enzyme gelten in der Regel rechtlich als Verarbeitungshilfsstoffe und müssen deswegen nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden.- Grundsätzlich ist die Herstellungsweise von Enzymen kein Kennzeichnungstatbestand. Mit Hilfe gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugte Enzyme müssen weder bei Lebens- noch bei Futtermitteln besonders gekennzeichnet werden.

In Futtermitteln enthaltende Enzyme müssen auf der Verpackung des Futtermittels (oder in den Lieferpapieren) als Futtermittelzusatz angegeben werden.