Keine Kehrtwende. EU-Umweltminister einigen sich bei gentechnisch veränderten Pflanzen
(05.12.2008) Der Rat der EU-Umweltminister hat sich gestern auf eine gemeinsame Entschließung zur Grünen Gentechnik verständigt. Anders als von einigen Mitgliedstaaten angekündigt, wird sich bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU nichts Grundsätzliches ändern.
In ihrer Entschließung betonen die Minister, dass die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Gentechnik nicht geändert und gv-Pflanzen weiterhin „ohne unangemessene Verzögerungen“ zugelassen werden sollen. Der bereits begonnene Prozess, die derzeit angewandten Leitlinien zur Sicherheitsbewertung von gv-Pflanzen zu überprüfen und zu erweitern, soll intensiviert und beschleunigt werden. Schon vor einiger Zeit hatte die EU-Kommission die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA mit dieser Aufgabe beauftragt.
Die Entschließung der Umweltminister macht dafür eine Reihe von Vorgaben. So sollen mögliche Langzeiteffekte von gv-Pflanzen auf die Umwelt besser abgeschätzt werden, etwa die Auswirkungen von Bt-Pflanzen auf die Biodiversität. Auch soll bei der Zulassung stärker berücksichtigt werden, unter welchen regionalen Umweltbedingungen eine neue gv-Pflanze angebaut werden könnte.
Anders als von Frankreich gefordert, werden vorerst keine sozio-ökonomischen Kriterien bei der Zulassung von gv-Pflanzen herangezogen. Bisher ist es strittig, was unter solchen Kriterien zu verstehen ist und vor allem wie sie objektiv und auf wissenschaftlicher Basis zu messen sind.
Auch weiterhin sind allgemeine regionale Anbauverbote für zugelassene gv-Pflanzen nicht erlaubt. Wie bisher sind Gentechnik-freie Zonen nur auf Basis freiwilliger Vereinbarungen möglich.
Schon jetzt können die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen anordnen, um Naturschutzgebiete oder empfindliche Ökosysteme vor möglichen Beeinträchtigungen zu schützen, die von bestimmten gv-Pflanzen ausgehen könnten. Denkbar sind Anbaueinschränkungen, in bestimmten Fällen sogar ein Anbauverbot. Die Umweltminister unterstreichen jedoch, dass solche Maßnahmen sich aus wissenschaftlich fundierten Umweltverträglichkeitsprüfungen ableiten müssen.