EFSA: Anbauverbot für gentechnisch veränderten MON810-Mais in Frankreich ist unbegründet
(01.11.2008) Das in Frankreich geltende Anbauverbot für gentechnisch veränderten MON810-Mais ist wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Zu diesem Ergebnis kommt eine erneute Überprüfung von MON810-Mais, die auf Anfrage der EU-Kommission durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt wurde. Auch für die beiden gv-Maislinien Bt11 und 1507 gibt es hinsichtlich ihrer Umweltsicherheit keine neuen Erkenntnisse.
Im Januar 2008 hatte die französische Regierung ein nationales Anbauverbot für den seit 1998 in der EU zugelassenen MON810-Mais verhängt, da es „ernsthafte Zweifel“ an seiner Sicherheit gebe. Zur Begründung hatte Frankreich der EU-Kommission verschiedene aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichungen übergeben. Die Kommission hatte daraufhin die EFSA beauftragt, die von Frankreich angeführten Studien zu überprüfen. Am 29. Oktober schloss das zuständige Expertengremium der EFSA die Beratungen dazu ab. Die Gutachter stellten fest, dass die vorgelegten Studien keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse lieferten, welche die frühere Sicherheitsbewertung von MON810 entkräften könnten. Das französische Anbauverbot für MON810 sei daher „wissenschaftlich unbegründet“.
Auch für die beiden gv-Maislinien Bt11 und 1507 bekräftigte die ESA ihre frühere Sicherheitsbewertung. Beide gv-Maislinien sind trotz einer positiven Bewertung durch die EFSA von der EU-Kommission bisher nicht zugelassen worden, da vor allem EU-Umweltkommissar Stavros Dimas bezweifelte, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte ausreichend berücksichtigt worden seien. Die Kommission hatte der EFSA dazu elf neuere Veröffentlichungen vorgelegt. In ihrer aktuellen Stellungnahme kommt die EFSA zu dem Ergebnis, dass weder diese Studien, noch weitere aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen neue Hinweise lieferten, um den beiden gv-Maislinien eine Zulassung zu versagen. Beantragt ist, Bt11 und 1507-Mais für den Anbau in der EU zuzulassen.
Die ausführlichen Stellungnahmen der EFSA zum Anbauverbot für MON810 in Frankreich und zu den Maislinien Bt11 und 1507 sind öffentlich zugänglich.