Frittierfett aus gv-Sojabohnen: Großhändler muss Kundenliste offen legen
(10.07.2007) Ein Großhändler, der Öle aus gentechnisch veränderten Sojabohnen vertreibt, muss der Lebensmittelüberwachung Einblick in die Liste seiner Abnehmer gewähren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden und damit die Klage des Großhändlers abgewiesen.
Die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde hatte Einsicht in seine Kundenliste verlangt, um bei den belieferten Restaurants und Imbissbuden überprüfen zu können, ob die mit dem Öl zubereiteten Speisen ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Der Großhändler hatte die Herausgabe seiner Kunden mit dem Hinweis auf das Geschäftsgeheimnis verweigert. Das Gericht wies seine Klage ab, da die Kenntnis der Belieferung mit Öl aus gv-Sojabohnen notwendig sei, um die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften vor Ort überprüfen zu können. Im Öl oder den damit zubereiteten Speisen kann nicht festgestellt werden, ob das Öl aus konventionellen oder gv-Sojabohnen stammt. Der Großhändler hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin Beschwerde eingelegt.