Gericht: Kein Anbau von Bt-Mais im Naturschutzgebiet
(15.07.2007) Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat eine Anordnung des Kreises Märkisch-Oderland bestätigt, in der einem Landwirt untersagt wurde, gentechnisch veränderten Bt-Mais im Naturschutzgebiet „Ruhlsdorfer Bruch“ anzubauen.
Bereits ausgesäte Pflanzen soll der Landwirt unterpflügen. Das Gericht wertete das im gv-Mais gebildete Bt-Toxin als „Schädlingsbekämpfungsmittel“, dessen Ausbringen in Naturschutzgebieten generell verboten sei. Dieses Verbot gelte unabhängig davon, ob derartige Stoffe „künstlich ausgesprüht“ oder „mittelbar über gentechnisch veränderte Pflanzen in den Naturhaushalt gelangen“.
Die übrigen, mit Bt-Mais angebauten Flächen des Landwirts sind von dem Urteil nicht betroffen. Eine Beschwerde ist möglich.