Große Koalition: Verschärfungen beim Gentechnik-Gesetz
(22.07.2007) Union und SPD haben sich nach langen Verhandlungen über die Novellierung des Gentechnik-Gesetzes verständigt. Strittig waren vor allem die Regeln beim Anbau von gv-Pflanzen. Wie aus dem von Landwirtschaftsminister Seehofer vorgelegten neuen Entwurf hervorgeht, bleiben die von seiner Vorgängerin Renate Künast durchgesetzten Vorschriften zur Haftung unverändert.
Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, haften für wirtschaftliche Schäden durch GVO-Einträge auf Nachbarfeldern - auch dann, wenn sie die Regeln der Guten fachlichen Praxis eingehalten haben. Wie bisher müssen alle mit gv-Pflanzen bewirtschafteten Flächen in ein öffentlich zugängliches Standortregister eingetragen werden.
Beim Anbau von gv-Mais wird zum nächsten konventionellen Maisfeld ein Mindestabstand von 150 Metern vorgeschrieben. Zu einem Feld des Öko-Landbaus soll dieser Abstand sogar 300 Meter betragen. Benachbarte Landwirte können einvernehmlich geringere Abstände vereinbaren. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Kelber zeigte sich zufrieden mit dem ausgehandelten Ergebnis. Die Abstandsregeln „werden in vielen Gebieten wohl zu einem weitgehenden Verzicht auf den Einsatz der Grünen Gentechnik führen“, sagte er gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Für die CDU-Abgeordnete Katharina Reiche entbehrt der 300-Meter-Abstand „jeder wissenschaftlichen Grundlage“.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, den Bau von gv-Pflanzen in Deutschland zu vereinfachen und vor allem die Haftung neu zu regeln.