Zulassung Amflora-Kartoffel: BASF zieht vor Gericht
(24.07.2008) Wegen des schleppenden Zulassungsverfahren für die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel hat BASF Plant Science vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission eingereicht.
Um die Zulassung der_Amflora_-Kartoffel wird seit Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung geführt. Der erste Antrag wurde bereits 1996 gestellt . Nach dem Ende des Zulassungsmoratoriums in der EU 2004 reichte das Unternehmen einen überarbeiteten Antrag für den Anbau der Amflora-Kartoffel nach den inzwischen geltenden neuen EU-Vorschriften ein. Die Kartoffel soll ausschließlich nachwachsende Rohstoffe für die Stärkeindustrie liefern und ist als Lebensmittel ungeeignet. Später wurde auch eine Genehmigung als Futtermittel beantragt, die aus den bei der Stärkeverarbeitung anfallenden Reststoffen hergestellt werden können.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam bei ihrer Sicherheitsbewertung zu dem Ergebnis, dass die Amflora-Kartoffel kein Risiko für Mensch und Tier sowie die Umwelt darstelle. Wie bei bisher allen GVO-Anträgen fand sich auch im Fall der Amflora-Kartoffel bei der politischen Abstimmung im Ministerrat nicht die für eine Zulassung erforderliche qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten.
Nach den EU-Rechtsvorschriften muss in solchen Fällen die EU-Kommission auf der Basis der wissenschaftlichen Bewertung eine Entscheidung treffen. Doch bisher hat der zuständige EU-Umweltkommissar Stavros Dimas diese hinausgezögert. Er verweist darauf, dass noch nicht alle Sicherheitsaspekte des in der Amflora-Kartoffel verwendeten Antbiotikaresistenz-Markergens abschließend geklärt seien. Obwohl die EFSA-Experten sich bereits zwei Mal mit diesem Thema befasst haben, beschloss die EU-Kommission im Mai 2008, die EFSA erneut um eine „konsolidierte, wissenschaftliche Einschätzung“ des Gebrauchs von Antibiotikaresistenz-Markern in gentechnisch veränderten Pflanzen zu bitten. Erst wenn diese vorliegt, will die EU-Kommission über die Amflora-Zulassung entscheiden.
Nach Einsicht in die Akten des Amflora-Verfahrens sieht sich BASF darin bestätigt, dass „keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über Sicherheit von Amflora“ vorliegen. Das Zulassungsverfahren für den Anbau von Amflora sei von der Kommission wiederholt verzögert worden.
Bei der Amflora-Kartoffel wurde die Stärkezusammensetzung gentechnisch verändert. Während herkömmliche Kartoffelstärke aus zwei Varianten besteht, liefert Amflora nur Amylopektin-Stärke. Diese wird in der Stärkeindustrie benötigt und vor allem bei der Papier- und Klebstoffherstellung verwendet.
Das Unternehmen schätzt den potentiellen Mehrwert der Amflora-Kartoffel für Landwirte und Stärkeproduzenten auf hundert Millionen Euro pro Jahr. Der BASF entgehen, so das Unternehmen in seiner Presseerklärung, Lizenzeinnahmen von zwanzig bis dreißig Millionen Euro für jedes verlorene Anbaujahr.