Bundeskabinett billigt Seehofers Gentechnik-Gesetz
(08.08.2007) Das Bundeskabinett hat heute das von Landwirtschaftsminister Seehofer vorgelegte neue Gentechnik-Gesetz einstimmig gebilligt. Nach der Sommerpause wird zunächst der Bundesrat und anschließend der Bundestag über das Gesetz beraten.
Da sich SPD und CDU/CSU Ende Juli auf einen Kompromiss geeinigt hatten, ist mit einem zügigen Verfahren zu rechnen. Das neue Gesetz könnte Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.
Der überwiegende Teil der im Gesetz vorgesehenen Änderungen ist politisch weitgehend akzeptiert. So soll es bei gentechnischen Arbeiten in geschlossenen Systemen Vereinfachungen bei Genehmigung und Überwachung geben. Nach wie vor in der Kritik sind hingegen die Vorschriften für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Anders als noch im Koalitionsvertrag festgelegt will die Bundesregierung an den bestehenden Haftungsregelungen kaum etwas ändern. Auch das öffentliche Standortregister für Anbauflächen mit gv-Pflanzen soll unverändert fortgeführt werden. Der Anbau von gv-Mais wird in einer Verordnung für Gute fachliche Praxis geregelt. Zwischen Feldern mit gv- und konventionellem Mais muss ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden, bei Öko-Mais sogar 300 Meter. Benachbarte Landwirte können sich einvernehmlich auf niedrigere Werte verständigen.
Verbände der Wissenschaft und Wirtschaft zeigten sich enttäuscht und sehen vor allem bei Haftung und Abstandsflächen „unverhältnismäßig hohe Hürden“ für den Anbau von gv-Pflanzen. Niemand könne von Unternehmen erwarten, dass sie am Standort Deutschland erheblich in Forschung zur grünen Gentechnik investierten, wenn nicht anschließend die Praxiserprobung und kommerzielle Nutzung der gewonnenen Ergebnisse möglich sei, so der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP). Umwelt- und Ökoverbände hingegen fordern eine weitere Verschärfung der Koexistenzvorschriften. So verlangt der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), „die Sicherheitsabstände müssten so groß gewählt werden, dass es auch unter ungünstigen Bedingungen nicht zu Auskreuzungen der künstlichen Gene komme.“