EU-Kommission verschiebt Entscheidung über Anbau-Zulassung für gv-Mais und Kartoffeln
(07.05.2008) Die EU-Kommission hat die Entscheidung über die Anbau-Zulassung zweier gentechnisch veränderter Maislinien sowie der Amflora-Kartoffel erneut verschoben. Nun soll sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch einmal mit der Sicherheit dieser gv-Pflanzen beschäftigen. Österreich muss hingegen sein Einfuhrverbot für die beiden gv-Maislinien MON810 und T25 aufheben.
Auf ihrer mit Spannung erwarteten Sitzung hat sich die EU-Kommission heute ausführlich mit Fragen der Zulassung von GVO-Produkten in der EU beschäftigt. Wie schon zuvor die Mitgliedstaaten in ähnlichen Fällen konnte sich auch die EU-Kommission bei der Entscheidung über die Anbau-Zulassung dreier gv-Pflanzen nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen. Die beiden gv-Maislinien 1507 und Bt11 sowie die gv-Kartoffel mit veränderter Stärkezusammensetzung (Amflora) sollen nun von der EFSA noch einmal auf ihre Sicherheit geprüft werden.
Alle drei gv-Pflanzen hatte die EFSA nach eingehender Prüfung als unbedenklich für Umwelt, Mensch und Tier eingestuft. Bei den Beratungen im Ministerrat hatten die Anträge nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit erhalten. Wie in den EU-Verträgen vorgesehen, muss bei nicht eindeutigen politischen Mehrheiten die EU-Kommission eine Entscheidung auf Grundlage der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung treffen.
Seit längerem zögert der zuständige EU-Umweltkommissar Stavros Dimas die fällige Entscheidung hinaus. Im Gegensatz zu seiner wissenschaftlichen Fachbehörde verwies er auf nicht geklärte Sicherheitsfragen. So gebe es „ernst zu nehmende Hinweise“, die beiden Bt-Maislinien könnten anderen Tierarten schaden. Bei der Amflora-Kartoffel ist es ein bei ihrer Entwicklung verwendeter Antibiotikaresistenz-Marker, auf den Dimas seine Bedenken stützt.
Anstelle einer Entscheidung verständigte sich die 27-köpfige Kommission nun auf den Kompromiss, die Sicherheit der drei gv-Pflanzen erneut von der EFSA überprüfen zu lassen. Damit wurde eine Entscheidung noch einmal um mehrere Monate verschoben. Zuletzt waren in der EU 1998 gv-Pflanzen zum Anbau zugelassen worden. „Die Kommission wird den ausstehenden Anträgen zustimmen, wenn die EFSA die Sicherheit der Produkte bestätigt“, sagte ein Sprecher der Kommission vor der Presse.
Auf ihrer heutigen Sitzung hob die EU-Kommission die bestehenden nationalen Einfuhrverbote Österreichs für Futter- und Lebensmittel aus den beiden gv-Maislinien MON810 und T25 auf, da die vorgebrachten Sicherheitsbedenken wissenschaftlich nicht begründet seien. Die nationalen Anbauverbote für die gv-Maislinen haben jedoch weiter Bestand.