Gentechnik-Spuren im Saatgut: Bundesrat gegen technische Nachweisgrenze

(18.03.2011) In Deutschland bleibt es vorerst bei der absoluten Nulltoleranz für Gentechnik-Spuren im Saatgut. Der Bundesrat hat heute einen Antrag mehrerer Bundesländer abgelehnt, eine technische Nachweisgrenze für zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in Saatgut festzulegen.

Die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg hatten einen Antrag eingebracht, bei der bevorstehenden Änderung des Gentechnik -Gesetzes „eine für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut zu definieren“.

Maiskörner

Kampf um die „Reinheit des Saatguts“: Ohne einheitliche Standards für Nachweisverfahren in Saatgut sind Messergebnisse für GVO-Anteile unter 0,1 Prozent mehr oder weniger zufällig.

Da derzeit in Deutschland - mit Ausnahme der Amflora-Kartoffel - keine gv-Pflanzen angebaut werden dürfen, muss Saatgut nachweislich frei von GVO-Spuren sein. Einen Schwellenwert für „zufällige, technisch unvermeidbare“ GVO-Einträge wie bei der Kenzeichnung von Lebensmitteln gibt es bei Saatgut nicht. In den vergangenen Jahren haben positive GVO-Nachweise mehrfach dazu geführt, dass die betroffenen Saatgutpartien vom Markt genommen werden mussten. In einzelnen Fällen, zuletzt im Frühjahr bei Mais, mussten Felder untergepflügt werden, da „verunreinigtes“ Saatgut bereits ausgebracht worden war.

Bei GVO-Anteilen unter 0,1 Prozent liefern die heutigen Nachweisverfahren jedoch keine zuverlässigen, aussagekräftigen Ergebnisse. Wiederholt konnten zunächst GVO-positive Nachweise bei der Zweituntersuchung nicht bestätigt werden. Auch die Art der Probenahme hat großen Einfluss auf das Untersuchungsergebnis.

Saatgutunternehmen, aber auch Landwirte und Überwachungsbehörden fordern daher seit längerem einheitliche Standards für Nachweisverfahren und Probenahmen, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Dazu gehört auch, eine technische Nachweisgrenze festzulegen. Unterhalb der Nachweisschwelle seien „zufällige Funde unvermeidbar“, so die Begründung des Bundesrat-Antrages und sollten daher nicht für Vermarktungsverbote herangezogen werden.

Seit vielen Jahren hat das für viele Gentechnik-Kritiker als Vorbild geltende Österreich einen pragmatischen Umgang mit GVO-Verunreinigungen im Saatgut gefunden. Zwar ist in Österreich der Anbau von gv-Pflanzen nicht erlaubt und das Saatgut generell „gentechnikfrei“, dennoch gilt in Österreich bei Saatgut eine Nachweisgrenze von 0,1 Prozent.

Kürzlich hatte der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) mehrere Saatgutpartien aus dem Verkehr ziehen lassen, darunter auch eine aus Österreich. In ihnen waren Spuren des in der EU zugelassenen, in Deutschland jedoch verbotenen gv-Maises MON810 gefunden worden. Der durchschnittliche GVO-Anteil betrug nach Angaben des Ministeriums 0,02 Prozent und lag damit im Bereich zufälliger Messergebnisse.

Anti-Gentechnik-Verbände hatten im Vorfeld der Bundesratsentscheidung viele Landesregierungen unter Druck gesetzt. Der Antrag der drei Bundesländer wurde als „Versuch, gentechnisch veränderte Sorten durch die Hintertür einzuführen“ hingestellt. Eine Aufhebung der absoluten Nulltoleranz gefährde die Sicherheit von Landwirten und Konsumenten“. Mit Protest- und Unterschriftenaktionen hatten sie dazu aufgerufen, die „Reinheit des Saatguts zu verteidigen“.