Gentechnik-Gesetz passiert den Bundesrat. „Ohne Gentechnik“- Kennzeichnung kommt

(15.02.2008) Der Bundesrat hat heute dem geänderten Gentechnik-Gesetz zugestimmt. Auch die umstrittene „ohne-Gentechnik“ Kennzeichnung wurde angenommen. Der von den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen eingebrachte Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt keine Mehrheit.

Das geänderte Gentechnik-Gesetz kann damit in Kraft treten. Erheblich vereinfacht werden Anmelde- und Genehmigungspflichten für gentechnische Anlagen. In einigen Fällen müssen diese bei den Behörden nur noch angezeigt werden. Ohne große politische Diskussion ist damit die Herstellung von Arzneimitteln, Zusatzstoffen und Enzymen mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen weiter dereguliert worden. Noch vor wenigen Jahren war dieses Anwendungsfeld der Gentechnik heftig umstritten.

Beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ändert das neue Gentechnik-Gesetz wenig. So werden die von der damaligen rotgrünen Regierungskoalition durchgesetzten Vorschriften zum Standortregister und zur Haftung fast unverändert übernommen. Erstmals wird es eine Verordnung für die Gute fachliche Praxis beim Anbau von gv-Mais geben. Dort sind Mindestabstände von 150 Metern zwischen Feldern mit gv- und konventionellem Mais vorgeschrieben, bei Öko-Mais sogar 300 Meter.

Bis zum Schluss umstritten war die von Koalitionsfraktionen im Bundestag ausgehandelte „ohne Gentechnik“- Kennzeichnung. Ein von Hessen und Nordrhein-Westfalen im Bundesrat eingebrachter Antrag, dazu den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Der hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Volker Hoff, bezeichnete es als „Täuschung der Verbraucher“, wenn tierische Lebensmittel ein „ohne Gentechnik“- Etikett tragen dürfen, obwohl das Tierfutter Zusatzstoffe, Vitamine oder Enzyme enthielt, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden.

Die neue „ohne Gentechnik“- Kennzeichnung wird von Umwelt- und Verbraucherverbänden unterstützt. Dadurch soll es möglich werden, dass Anbieter tierischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch oder Eier sich damit profilieren können, wenn sie bei der Tierhaltung weitgehend auf Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten tritt das neue Gesetz mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Davon ausgenommen sind die Bestimmungen zur „ohne Gentechnik“- Kennzeichnung. Sie werden erst vier Monate nach der offiziellen Übermittlung an die EU-Kommission rechtswirksam.