EU-Mitgliedstaaten: Dauerblockade bei Entscheidungen über GVO-Produkte
(10.10.2007) Die EU-Mitgliedstaaten sind bei Entscheidungen über Zulassungen von GVO-Produkten weiterhin tief zerstritten. Das zeigte sich erneut bei der heutigen Abstimmung im „Ständigen Ausschuss“ in Brüssel: Alle vier zur Entscheidung vorgelegten Anträge erhielten nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter auch Futtermittel aus der von der BASF entwickelten Kartoffel (Amflora) mit veränderter Stärkezusammensetzung.
Diese soll ausschließlich Rohstoffe für die Stärkeindustrie liefern. Um die dort bei der Verarbeitung anfallenden Nebenprodukte als Futtermittel verwerten zu können, hatte BASF zusätzlich die Zulassung als Futtermittel beantragt. Auf der Basis der Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfahl die EU-Kommission die Zulassung. Wie von der BASF vorgesehen soll eine Verwendung als Lebensmittel nicht erlaubt werden – mit Ausnahmen zufälliger Beimischungen bis zum Schwellenwert von 0,9 Prozent. Über die Zulassung der Amflora-Kartoffel zum Anbau wird die EU-Kommission in den nächsten Wochen entscheiden.
Ebenfalls ohne Mehrheit blieben drei weitere Anträge zum Import von gv-Mais und ihre Verwendung als Lebens- und Futtermittel. Es handelt sich um Kreuzungen in unterschiedlichen Kombinationen aus den gv-Maislinien MON 863, MON 810 und NK 603, die in der EU bereits zugelassen sind. Nun ist der Rat der Agarminister am Zuge. Aber auch er kann Entscheidungen nur mit einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsländer treffen.