Gentechnikgesetz im Bundestag: Erste Lesung ohne Debatte
(08.11.2007) In der Nacht zum Freitag wird sich der Bundestag in erster Lesung mit dem neuen Gentechnik-Gesetz beschäftigen. Substanzielle Änderungen an dem von Landwirtschaftsminister Seehofer vorgelegten und mit den Fraktionen der Regierungskoalition abgestimmten Entwurf sind nicht zu erwarten.
Änderungsvorschläge des Bundesrates, etwa eine Einschränkung des öffentlichen Zugangs zum Standortregister mit den Anbauflächen von gv-Pflanzen, wurden von der Bundesregierung zurückgewiesen. Eine Plenardebatte zum Gentechnik-Gesetz wird es im Bundestag nicht geben. Nach 21.00 Uhr werden die vorgesehenen Redebeiträge üblicherweise nur zu Protokoll gegeben.
Die Oppositionsfraktionen kritisieren sowohl die nächtliche Ansetzung wie des Gesetz selbst. Die FDP bemängelt vor allem die innovationsfeindliche Ausrichtung des Gesetzentwurfes. So führten die verschuldensunabhängigen Haftungsregelungen, die unverändert aus dem bestehenden Gesetz übernommen wurden, für Landwirte beim Anbau von gv-Pflanzen zu großen Rechtsunsicherheiten. Bündnis90/Grüne wie auch Umwelt- und Ökoanbauverbände werfen hingegen der Bundesregierung vor, sie gefährde mit ihrem Gesetz die Wahlfreiheit, da zufällige Einträge zugelassener gv-Pflanzen in konventionelle Bestände bis zu dem in der EU beschlossenen Schwellenwert von 0,9 Prozent toleriert werden.