WTO-Handelskonflikt: Fristverlängerung bis Januar
(22.11.2007) Die EU-Kommission hat noch bis zum 11. Januar 2008 Zeit, das in Österreich geltende Verbot zweier gentechnisch veränderter Maislinien aufzuheben. Ursprünglich war die Frist dafür am 21.11. ausgelaufen.
Besteht das Verbot fort, drohen der EU erhebliche Handelssanktionen. Das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation WTO hatte Anfang 2006 den Klagen von USA, Kanada und Argentinien gegen die EU entsprochen und nationale Verbote für gv-Pflanzen, die nicht auf wissenschaftlich begründeten Sicherheitsmängeln beruhen, als unzulässiges Handelshemmnis gewertet. Kommt die EU dem Urteil nicht nach, können die klagenden Länder die erlittenen Einbussen im Handel durch Strafzölle kompensieren.
Im vergangenen Monat hatte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, das österreichische Verbot aufzuheben, aber nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit erhalten. Zwar ist die EU-Kommission nun rechtlich befugt, das Verbot der beiden Maislinien MON810 und T25 aufzuheben. Sie zögert jedoch, dieses gegen die Mehrheit der Mitgliedstaaten und die allgemeine Stimmung in Österreich durchzusetzen. Mit der Fristverlängerung hat die EU-Kommission Zeit gewonnen, einen Kompromiss zu finden. Der könnte darin bestehen, dass Österreich nur den Import der beiden gv-Maislinien erlauben muss, nicht deren Anbau.