WTO-Konflikt: EU-Moratorium verstieß gegen Handelsregeln
(12.05.2006) Die Welthandelsorganisation WTO hat ihr Urteil im Gentechnik-Handelsstreit zwischen der EU und einer von den USA angeführten Ländergruppe bekannt gegeben.
Danach verstieß das zwischen 1997 und 2004 geltende Zulassungsmoratorium der EU für gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel gegen geltende internationale Handelsregeln. Das Urteil bestätigte den vorläufigen WTO-Bericht vom Februar.
Nach Auffassung der EU-Kommission hat die WTO-Entscheidung keine Auswirkungen auf die derzeit gültigen GVO-Zulassungsregeln der EU. Das Urteil gebe keinen Anlass, die geltenden Regeln zu ändern, so EU-Handelskommissar Peter Mandelson. Die USA, Kanada und Argentinien hätten nicht den auf wissenschaftlichen Risikoanalysen basierenden EU-Regulierungsrahmen angegriffen, sondern nur das frühere Moratorium.