Erprobungsanbau 2004 und 2005: Die Ergebnisse
GVO-Gehalt (in %) In Abhängigkeit zum Abstand von der Parzelle mit Bt-Mais (in m): Mittelwerte jeweils für 18 Silomais-Standorte und acht Körnermais-Standorte. (Erprobungsanbau 2004)
Erprobungsanbau 2004: Auskreuzungen und GVO-Einträge
Versuchsanordnung: Jeweils eine Parzelle mit Bt-Mais innerhalb eines Feldes mit konventionellem Mais.
Ergebnisse:
- In einem 10m-breiten Streifen unmittelbar neben dem Bt-Mais überschreiten die GVO-Einträge den Schwellenwert von 0,9 Prozent. Die (konventionelle) Ernte dieses Streifens müsste als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden.
- In größerer Entfernung ab zwanzig Meter bleiben die GVO-Einträge in der Regel unter 0,9 Prozent. Je nach Windverhältnissen und Lage sind einzelne Werte über 0,9 Prozent möglich.
- Die jeweilige Verwertung der Ernte als Silomais (Ganzpflanze) oder Körnermais hat keinen Einfluss auf die gemessenen GVO-Anteile.
Empfehlung für die landwirtschaftliche
Praxis: Trennstreifen zwischen Bt-Maisfeld und konventionellem
Nachbarfeld von mindesten zwanzig Metern.
Erprobungsanbau 2005: Auf den Flächen zwischen Bt-Mais und konventionellem Mais wurden verschiedene Feldfrüchten angebaut.
Erprobungsanbau 2005:
Wesentliche GVO-Auskreuzungen auch in größeren Entfernungen
Die Ergebnisse des Erprobungsanbau 2005 unterscheiden sich von denen des Vorjahres. Auch in Entfernungen über zwanzig Meter wurden GVO-Einträge gemessen, die den für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwert von 0,9 Prozent überschritten.
Empfehlungen für die Praxis: Abstand zwischen Bt-Mais und konventionellem Mais von fünfzig Metern mit einer beliebigen anderen Feldfrucht. Zusätzlich sollte ein Streifen von 25 Meter des konventionellen Mais zusammen mit Bt-Mais verwertet und entsprechend kennzeichnet werden.
Nach Auswertung der Versuche in Bayern empfiehlt
Landwirtschaftsminister Miller vorsorglich einen
Abstand von 150 Metern.
Absetzen der geernteten Maiskörner auf einem Hänger. Anders als beim Erprobungsanbau wurden die Proben nicht in definierten Entfernungen gezogen, sondern aus dem Erntegut.
Praxisanbau 2005 („Märka-Modell“):
GVO-Einträge in der Maisernte
Versuchsanordnung: Untersucht wurde das Erntegut von vier Betrieben, die konventionelle Maisfelder in der Nachbarschaft von Bt-Maisparzellen hatten. Die Proben wurden aus dem auf Hängern verladenen Erntegut gezogen.
Ergebnisse:
- Drei Bt-Mais anbauende Betriebe hielten die Regeln der Guten fachlichen Praxis ein. Im Erntegut der Nachbarfelder lagen die GVO-Anteile überwiegend zwischen 0,01 und 0,2 Prozent. Vereinzelt wurden Wert von bis zu 0,3 Prozent gemessen.
- Bei einem Betrieb wurden die Regeln der Guten fachlichen Praxis nur unzureichend eingehalten. Hier lagen die GVO-Anteile im Erntegut der Nachbarfeldern überwiegend über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent.
Empfehlung für die landwirtschaftliche Praxis: Die Einhaltung der vom Saatguthersteller aufgestellten Regeln der Guten fachlichen Praxis führt zu geringen GVO-Einträgen auf den Nachbarfeldern weit unterhalb des Schwellenwerts.
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Themen
Im Web
- Koexistenz von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais; Sonderdruck MAIS 1+2/2005
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Bericht zum Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais in Bayern 2005
- Ergebnisse Erprobungsanbau Mais 2004 Prof. Eberhard Weber Institut für Pflanzenzüchtung und Pflanzenschutz Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg Präsentation Pressekonferenz 12.04.2005, Berlin