Erprobungsanbau 2004 und 2005: Die Ergebnisse
![Erprobungsanbau 2004. Ergebnisse Erprobungsanbau 2004. Ergebnisse](/data/media/526/200x.jpg)
GVO-Gehalt (in %) In Abhängigkeit zum Abstand von der Parzelle mit Bt-Mais (in m): Mittelwerte jeweils für 18 Silomais-Standorte und acht Körnermais-Standorte. (Erprobungsanbau 2004)
Erprobungsanbau 2004: Auskreuzungen und GVO-Einträge
Versuchsanordnung: Jeweils eine Parzelle mit Bt-Mais innerhalb eines Feldes mit konventionellem Mais.
Ergebnisse:
- In einem 10m-breiten Streifen unmittelbar neben dem Bt-Mais überschreiten die GVO-Einträge den Schwellenwert von 0,9 Prozent. Die (konventionelle) Ernte dieses Streifens müsste als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden.
- In größerer Entfernung ab zwanzig Meter bleiben die GVO-Einträge in der Regel unter 0,9 Prozent. Je nach Windverhältnissen und Lage sind einzelne Werte über 0,9 Prozent möglich.
- Die jeweilige Verwertung der Ernte als Silomais (Ganzpflanze) oder Körnermais hat keinen Einfluss auf die gemessenen GVO-Anteile.
Empfehlung für die landwirtschaftliche
Praxis: Trennstreifen zwischen Bt-Maisfeld und konventionellem
Nachbarfeld von mindesten zwanzig Metern.
![Erprobungsanbau 2004 Erprobungsanbau 2004](/data/media/525/200x.jpg)
Erprobungsanbau 2005: Auf den Flächen zwischen Bt-Mais und konventionellem Mais wurden verschiedene Feldfrüchten angebaut.
Erprobungsanbau 2005:
Wesentliche GVO-Auskreuzungen auch in größeren Entfernungen
Die Ergebnisse des Erprobungsanbau 2005 unterscheiden sich von denen des Vorjahres. Auch in Entfernungen über zwanzig Meter wurden GVO-Einträge gemessen, die den für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwert von 0,9 Prozent überschritten.
Empfehlungen für die Praxis: Abstand zwischen Bt-Mais und konventionellem Mais von fünfzig Metern mit einer beliebigen anderen Feldfrucht. Zusätzlich sollte ein Streifen von 25 Meter des konventionellen Mais zusammen mit Bt-Mais verwertet und entsprechend kennzeichnet werden.
Nach Auswertung der Versuche in Bayern empfiehlt
Landwirtschaftsminister Miller vorsorglich einen
Abstand von 150 Metern.
![Maisernte Maisernte](/data/media/527/200x.jpg)
Absetzen der geernteten Maiskörner auf einem Hänger. Anders als beim Erprobungsanbau wurden die Proben nicht in definierten Entfernungen gezogen, sondern aus dem Erntegut.
Praxisanbau 2005 („Märka-Modell“):
GVO-Einträge in der Maisernte
Versuchsanordnung: Untersucht wurde das Erntegut von vier Betrieben, die konventionelle Maisfelder in der Nachbarschaft von Bt-Maisparzellen hatten. Die Proben wurden aus dem auf Hängern verladenen Erntegut gezogen.
Ergebnisse:
- Drei Bt-Mais anbauende Betriebe hielten die Regeln der Guten fachlichen Praxis ein. Im Erntegut der Nachbarfelder lagen die GVO-Anteile überwiegend zwischen 0,01 und 0,2 Prozent. Vereinzelt wurden Wert von bis zu 0,3 Prozent gemessen.
- Bei einem Betrieb wurden die Regeln der Guten fachlichen Praxis nur unzureichend eingehalten. Hier lagen die GVO-Anteile im Erntegut der Nachbarfeldern überwiegend über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent.
Empfehlung für die landwirtschaftliche Praxis: Die Einhaltung der vom Saatguthersteller aufgestellten Regeln der Guten fachlichen Praxis führt zu geringen GVO-Einträgen auf den Nachbarfeldern weit unterhalb des Schwellenwerts.
Mehr bei transGEN
Themen
Im Web
- Koexistenz von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais; Sonderdruck MAIS 1+2/2005
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Bericht zum Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais in Bayern 2005
- Ergebnisse Erprobungsanbau Mais 2004 Prof. Eberhard Weber Institut für Pflanzenzüchtung und Pflanzenschutz Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg Präsentation Pressekonferenz 12.04.2005, Berlin