MON810-Mais: Verkauf von Saatgut in Deutschland untersagt
(09.05.2007) Saatgut von gentechnisch verändertem Mais MON810 darf in Deutschland vorerst nicht weiter vertrieben werden. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dem Agro-Biotechunternehmen Monsanto mitteilte, ist ein Saatgutverkauf erst dann wieder erlaubt, wenn das Unternehmen einen geeigneten Monitoringplan vorlegt.
Damit sollen mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt beobachtet und rechtzeitig erkannt werden.
MON810-Mais ist die einzige gv-Pflanze, die derzeit in den EU-Ländern kommerziell angebaut wird. In Deutschland sind fünf Maissorten zugelassen, die auf MON810 zurückgehen. Für die laufende Anbausaison hat die Vertriebseinschränkung jedoch kaum Auswirkungen. Die diesjährige Aussaat von Mais ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Einschränkungen beim Anbau und bei der Verwertung der Ernte hat das BVL nicht angeordnet.
Das BVL begründet die angeordneten Maßnahmen mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über mögliche Umweltgefahren durch MON810-Mais. Ein mehrjähriges, von der Bundesregierung gefördertes Forschungsprogramm hatte jedoch keine Hinweise für derartige Risiken gefunden.
MON810-Mais ist seit 1998 in der EU gentechnikrechtlich zugelassen. Inzwischen ist diese Zulassung ausgelaufen und muss neu beantragt werden. Im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens wird eine umfangreiche Sicherheitsbewertung nach aktuellem Stand der Wissenschaft durchgeführt. Voraussetzung für die Zulassung ist auch ein Monitoringplan, der von den zuständigen Behörden zu genehmigen ist. Eine mögliche Neuzulassung von MON810 auf Basis der gültigen EU-Vorschriften würde die angeordneten Vertriebseinschränkungen aufheben.