Zehn Jahre Kennzeichnung in Europa: Viel Diskussion, kaum Produkte
(26.01.2007) Auch zehn Jahre nachdem in der EU erstmals eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel eingeführt wurde, ist beim Einkauf davon wenig zu sehen. Zwar haben sich die weltweiten Anbauflächen für gv-Pflanzen seitdem vervielfacht und der Einsatz gv-veränderter Mikroorganismen bei der Produktion von Zusatzstoffen und Lebensmittelenzymen hat zugenommen.
Dennoch sind in den EU-Ländern praktisch keine gekennzeichneten Produkte zu finden. Nur in den Niederlanden sind solche Lebensmittel ein selbstverständlicher Bestandteil des Sortiments.
Am 27. Januar 1997 wurde die Novel Food-Verordnung (258/97) beschlossen. Damit galten Lebensmittel und Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen als „neuartige Lebensmittel“ mit besonderen Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten. Am 15. Mai 1997 trat die Verordnung in Kraft – doch praktikabel war sie nicht. Mit mehreren nachgeschobenen Verordnungen versuchte die EU-Kommission, die Vorschriften präziser zu fassen. 2004 wurden die gv-Lebensmittel dann wieder aus der Novel Food-Verordnung herausgenommen und in einer eigenen Verordnung geregelt. Von da an galten bei der Kennzeichnung neue Grundsätze: War bis dahin die Kennzeichnung an den Nachweis des jeweiligen GVOs im Lebensmittel gebunden, so galt eine Kennzeichnungspflicht nun auch dann, wenn die verwendeten gv-Pflanzen im Lebensmittel nicht nachweisbar sind. Für die Überwachungsbehörden wurde es damit schwieriger, die Einhaltung der Kennzeichnung zu kontrollieren.
Bis heute ist die Diskussion um die Kennzeichnung nicht abgeschlossen. Während der Gesetzgeber darin ein Mittel zu neutralen Information der Verbraucher sieht, werten diese die Kennzeichnung eher als Warnhinweis. Korrekt gekennzeichnete Produkte würden nicht gekauft, fürchten daher viele Hersteller und vermeiden kennzeichnungspflichtige Vorprodukte und Zutaten. Eine Reihe von Gentechnik-Anwendungen bleibt weiterhin unterhalb der Kennzeichnungsschwelle: So führt etwa die Verwendung gentechnisch veränderter Futterpflanzen nicht zu einer Kennzeichnung der damit erzeugten tierischen Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier.