Urteil im WTO-Streit: EU-Zulassungsstopp für GVOs war nicht rechtmäßig
(05.10.2006) Das zwischen 1998 und 2003 in der EU bestehende Zulassungsmoratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen und die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel verstieß gegen die Verträge der Welthandelsorganisation (WTO). Mit dem nun veröffentlichten Urteil ist der Handelsstreit um Gentechnik-Produkte vorerst beendet.
2003 hatten USA, Kanada und Argentinien Klage gegen die EU eingereicht. Das WTO-Schiedsgericht gab den Klägern teilweise Recht. Das EU-Moratorium sei mit den WTO-Verträgen nicht vereinbar, da es aufgrund wissenschaftlich nicht belegter Sicherheitsbedenken GVO-Produkten den Zugang zum Europäischen Markt verwehrt habe. Die derzeit geltenden GVO-Rechtsvorschriften der EU mit ihren weitgehenden Kennzeichnungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen wurden hingegen vom WTO-Schiedsgericht im Wesentlichen akzeptiert. Sowohl die USA wie die EU prüfen, ob sie gegen das WTO-Urteil Einspruch erheben.
Das GVO-Moratorium der EU wurde 2004 beendet. Unmittelbare Auswirkungen auf die geltenden EU-Rechtsvorschriften hat das WTO-Urteil nicht.