Meldungen 2000, 1. Halbjahr
Biosafety Protokoll unterzeichnet
(27.5.) In Nairobi ist das Biosafety Protokoll von 68 Staaten unterzeichnet worden, darunter auch von Deutschland. Bevor es jedoch tatsächlich in Kraft treten kann, muss es von mindesten fünfzig Staaten ratifiziert werden.
Codex Alimentarius: Keine Einigung bei der Kennzeichnung
(15.5.) Die Sitzung des Codex-Komitees für
Lebensmittel- Kennzeichnung in Ottawa (Kanada) ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Seit mehreren Jahren bemüht sich das Komitee um internationale Richtlinien zur Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln - bisher vergeblich. Zwei Standpunkte stehen sich unversöhnlich gegenüber. Die USA wollen eine Kennzeichnung nur dann, wenn ein Lebensmittel durch die Gentechnik wesentliche neue Merkmale aufweist; die EU hält daran fest, dass jeder Nachweis einer gentechnischen Anwendung zu einer Kennzeichnung verpflichtet. Inzwischen hat sich noch eine weitere Gruppe unter Führung Norwegens und Indiens positioniert, die sich für eine generelle Kennzeichnung einsetzt.
Mit dem erneuten Scheitern der Codex-Verhandlungen ändert sich an der derzeitigen Kennzeichnungspraxis in den einzelnen Ländern nichts. - Die Internationale Codex Alimentarius Kommission hat die Aufgabe, Standards und Richtlinien für Lebensmittel zu erarbeiten. Diese Standards gelten zugleich als international verbindliche Handelsnormen.
Biosafety Protokoll vor der Unterzeichnung
(15.5.) Das im Januar in Montreal ausgehandelte
Abkommen zum internationalen Handel mit gentechnisch veränderten Organismen soll auf der heute beginnenden UN-Konferenz in Nairobi von mehreren Staaten unterzeichnet werden. Die Bundesregierung hatte das Biosafety Protokoll in der letzten Woche akzeptiert. Es tritt in Kraft, wenn es von fünfzig Staaten verbindlich anerkannt wird.
McDonalds: Fritten ohne Gentechnik
(2.5.) Der Fast-Food Multi McDonald’s hat in den USA seine Lieferanten angewiesen, keine gentechnisch veränderten Kartoffeln zu verwenden. In Nordamerika werden seit 1996 gentechnisch veränderte Kartoffeln angebaut, die eine Resistenz gegen Insekten und z.T. auch gegen Viren besitzen. (Markenname: NewLeaf bzw. NewLeafPlus)
Kellogg’s am Pranger
(31.3.) In den USA haben Gentechnik-Kritiker den Druck auf dem Cornflakes-Multi Kellogg’s erhöht. Nachdem das Unternehmen erklärt hatte, dass in ihren Produkten auch Zutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten sein können, befestigten Greenpeace-Aktivisten am Firmensitz in Battle Creek (Michigan) ein Banner: Stop Feeding FrankenFood to America’s Kids. Die europäische Kellogg’s-Zentrale versichert, keine Rohstoffe aus transgenen Pflanzen zu verwenden.
USA: Ein weitere Gigant geht auf Distanz zur Gentechnik
(3.2.) Frito Lay, in den USA allgegenwärtiger Marktführer bei Snacks, Chips und
Knabbergebäck, hat seine Lieferanten angewiesen, keinen gentechnisch veränderten Mais mehr zu verarbeiten. Das Unternehmen verweist auf die wachsende Besorgnis der Verbraucher. In den vergangenen Jahren hatte sich Frito Lay an der Entwicklung einer gentechnisch veränderten Kartoffel mit einem höheren Stärkegehalt beteiligt. Bei der Verarbeitung zu Chips oder Fritten sollten sie weniger Fett benötigten. Frito Lay bietet auch eine breite Produktpalette an, die mit dem kalorienfreien synthetischen Fettersatzstoff Olestra(Markenname: Olean) hergestellt worden ist. Dieser ist zwar nicht gentechnisch verändert, jedoch eine völlig neuartige Lebensmittelzutat.
Berlin: Produkte mit Gen-Soja nicht gekennzeichnet
(18.1.) Im vergangenen Jahr konnten in Berlin bei fünf Lebensmittelprodukten Bestandteile aus gentechnisch veränderten Sojabohnen nachgewiesen werden. Trotz der in diesem Fall eindeutigen Gesetzeslage war keines dieser Produkte gekennzeichnet. Dabei handelte es sich u.a. um Teigwaren und Sojaschrot. Diese Angaben gehen aus der Antwort der Berliner Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor.
Schweiz: Kein Verbot für Gen-Pflanzen
(13.1.) Bei den aktuellen Beratungen über ein neues Gentechnik-Gesetz hat der Schweizer Bundesrat sich gegen ein Verbot gentechnisch veränderter Nutzpflanzen entschieden. Auch ein mehrjähriges Moratorium, wie es der Leiter des dortigen Umweltamtes vorgeschlagen, wurde verworfen. Beschlossen ist eine formelle Bewilligungspflicht für Freisetzungen.