EU-Ministerrat: Keine Einigung über Schwellenwert
Der Agrar-Ministerrat der EU hat sich nicht über die Höhe des Schwellenwerts für zufällige GVO-Beimischungen in Lebensmitteln einigen können. Damit tritt die EU-Biotechnologiepolitik weiter auf der Stelle: Die neue Verordnung über gentechnisch hergestellte Lebens- und Futtermittel ist blockiert, das Moratorium bleibt.
Die Agrarminister konnten sich nicht über die Höhe des Schwellenwerts einigen, bis zu dem zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermittel toleriert werden sollen.
In ihrem Entwurf für eine neue Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel hatte die EU-Kommission einen Schwellenwert von einem Prozent vorgeschlagen. Bei den Beratungen im Agrar-Ministerrat zeigte sich jedoch, dass die notwendige qualifizierte Mehrheit nicht vorhanden war. Italien und Österreich, aber offenbar auch die deutsche Bundesregierung fordern einen niedrigen Schwellenwert von 0,5 Prozent. Der Schwellenwert bezieht sich auf solche gv-Pflanzen, die in der EU zugelassen sind.
Nun will der Ministerrat im November einen neuen Anlauf unternehmen, über die Verordnung zu entscheiden. Bis dahin ist das weitere Entscheidungsprozess blockiert.
Dabei geht es nicht nur um die Höhe des Schwellenwerts, sondern indirekt auch um den Zeitpunkt, wann die neue Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel in Kraft treten kann.
- Im Juli 2002 hatte sich das EU-Parlament mehrheitlich für einen Schwellenwert von 0,5 Prozent entschieden. Schließt sich der Ministerrat dieser Position an, kann die neue Verordnung schnell rechtkräftig werden. Erst dann würden die vorgesehenen strengeren Kennzeichnungsvorschriften gelten.
- Findet sich im Ministerrat doch noch eine Mehrheit für den 1%-Schwellenwert, wird ein langwieriges Vermittlungsverfahren zwischen Ministerrat und EU-Parlament erforderlich.
Allerdings ist der Schwellenwert nicht der einzige Streitpunkt im Ministerrat. Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch über tolerierbare Spuren noch nicht in der EU zugelassener GVOs und bei der Kennzeichnung tierischer Lebensmittel im Hinblick auf gentechnisch veränderte Futtermittel.
Das Moratorium geht weiter. Es kann noch dauern, bis sich die Mitgliedstaaten zusammengerauft haben. Das Inkrafttreten der neuen Verordnung - zumindest die politische Einigung darüber - ist jedoch eine der Voraussetzungen, von der mehrere EU-Mitgliedstaaten eine Aufhebung des seit 1999 bestehenden Zulassungsstopps für gv-Pflanzen abhängig machen.
Das Moratorium besteht weiter - mindestens so lang, bis sich Ministerrat und EU-Parlament über Schwellenwerte und die neuen Verordnungen verständigt haben. Vorerst bleibt alles beim alten - keine Zulassungen für gv-Pflanzen, aber auch keine neuen Kennzeichnungsregeln.