Zu enge Nachbarschaft
(3.9.2000) Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat in einer Eilentscheidung untersagt, die Rapsernte eines Feldes in Bönen (bei Hamm) zu vermarkten. Es liegt unmittelbar neben einer Versuchsfläche, auf der das Agrounternehmen Aventis eine gentechnisch veränderte Rapssorte testet.
Das Gericht begründete seine nicht mehr anfechtbare Entscheidung damit, dass „Rapspollen durch Insekten und Wind transportiert“ würden und es in unmittelbarer Nähe des Versuchsfeldes daher „zwangsläufig“ zu Auskreuzungen kommen müsse. Das Gericht bestätigte eine frühere Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg, die eine Vermarktung der von Rapsuntersagte untersagte, wenn er in einer Zone von fünfzig Meter um das Versuchsfeld aufgewachsen ist. Der betroffene Landwirt muss nun drei Tonnen Raps vernichten.
Der Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Raps war vom Robert-Koch-Institut (RKI) als zuständiger Behörde genehmigt worden - ohne einen Sicherheitsabstand zu benachbarten Rapsfeldern anzuordnen. Die Rapssorte, die Aventis in Bönen im Freiland testete, ist derzeit in der EU nicht für kommerzielle Zwecke zugelassen. Sie darf ohne Genehmigung nicht ausgesät werden. Ebenso ist es nicht erlaubt, diese Rapssorte zu Lebens- oder Futtermitteln zu verarbeiten. Andere gentechnisch veränderte Rapssorten hingegen sind in der EU ebenso zugelassen wie die aus ihnen hergestellten Produkte.
Die Entscheidung des Gerichts in Münster bezieht sich nicht auf alle gentechnisch veränderten Rapssorte, sondern ausschließlich aus solche, die zwar im Freiland getestet werden, jedoch noch nicht zugelassen sind.
Im Frühjahr war in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten Rapssaatgut ausgesät worden, das „versehentlich“ mit geringen Anteilen gentechnisch veränderter Sorten verunreinigt war - darunter auch Sorten, die in der EU nicht zugelassen sind. Vereinzelt sind zwar die betroffenen Felder abgeerntet und vernichtet worden - überwiegend blieb der Raps jedoch auf den Feldern.
Nach Abschluss der Untersuchungen gab das baden-württembergische Umweltministerium nun bekannt, dass keine Schritte gegen die damaligen Verursacher eingeleitet werden. Dazu bestehe keine Rechtsgrundlage. Eine besondere Gefährdung für Mensch und Umwelt könne ausgeschlossen werden. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg hatte in dem aus Kanada importieren Saatgut gentechnisch veränderte Körner in Anteilen zwischen 0,03 und 0,9 Prozent ermittelt.