Gv-Raps ungewollt auf Europas Feldern

Verunreinigtes Saatgut

Gv-Raps ungewollt auf Europas Feldern

(19.5.2000) In Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern haben Landwirte in diesem Jahr unwissentlich Raps ausgesät, der zu einem geringen Anteil gentechnisch verändert ist. Das Saatgut stammt aus Kanada. Vermutlich hat es sich dort mit dem in Europa nicht zugelassenen gv-Raps vermischt.

Schon Mitte April wurden in der konventionellen Sommerraps-Sorte Hyola des niederländisch-britischen Saatgutunternehmens Advanta Seeds Bestandteile aus gentechnisch verändertem Raps gefunden - in einem Anteil zwischen 0,03 und 1 Prozent. In Deutschland wurden bisher zwei Tonnen des betroffenen Saatguts ausgeliefert und auf einer Fläche von 300 ha ausgesät - in ähnlichen Mengen auch in Frankreich und Schweden. In Großbritannien ist der Hyola-Raps bereits 1999 auf 9000 ha angebaut worden, in diesem Jahr auf 4700 ha.

Ursache unklar. Wie der Gen-Raps in das konventionelle Saatgut gelangt ist, steht noch nicht

fest. Einiges deutet darauf hin, dass die zur Saatgutproduktion ausgebrachten Pflanzen durch Pollen der auf benachbarten Feldern blühenden gv-Raps befruchtet worden sind. In Kanada wurde 1999 auf 3,4 Mio. ha (62% der Anbaufläche) gentechnisch veränderter Raps geerntet, darunter auch jener herbizidresistente Raps des US-Biotech- Unternehmens Monsanto, der offenbar in dem in Europa vertriebenen Hyola-Raps gefunden wurde. Im Gegensatz zu anderen Gen-Rapssorten ist der HR-Raps von Monsanto in der Europäischen Union noch nicht für den Anbau zugelassen. Öl, das aus diesem Raps gewonnen wird, darf vermarktet werden, da es seit 1997 nach der Novel Food-Verordnung notifiziert ist. Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Saatgut gibt es derzeit nicht.

Saatgut: 100%-Reinheit gibt es nicht. Dass Pflanzen-Saatgut nicht 100% „sortenrein“ sein kann, ist unabhängig von der Problematik gentechnischer „Verunreinigungen“ bekannt. Es ist nie auszuschließen, dass andere Sorten der gleichen Pflanzenart auf die ein oder andere Art in das kommerziell angebotene Saatgut gelangen: sei es von Feldern in der Nachbarschaft, durch Vermischung beim Transport oder Abpacken. Der Fremdanteil lässt sich zwar durch größere Abstände zwischen den Feldern und technische Vorkehrungen minimieren, ganz auszuschalten ist er jedoch nicht. Üblicherweise garantieren Saatgutherstellen den Landwirten eine Sortenreinheit von 98%. Diese Wert ist zudem gesetzlich festgeschrieben. Damit bleiben die ermittelten GVO-Anteile im Fall des Hyola-Rapses unterhalb der tolerierten Marge.

  • Die Regierungen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben erklärt, der bereits ausgesäte „gen-verunreinigte“ Raps könne auf den Felder bleiben, da er „keine Gefahr für die Umwelt“ darstelle. Ohnehin sei nur eine Verarbeitung zu Bio-Diesel vorgesehen.