Schweiz: Übernahme der EU-Kennzeichnungsregeln
(27.01.2005) Ab 1. März 2005 gelten in der Schweiz neue Bestimmungen zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Der Schwellenwert für zufällige GVO-Beimischungen wird von 1,0 auf 0,9 Prozent gesenkt.
Falls GVO-Rohstoffe verwendet wurden, fallen künftig auch Produkte, die wie etwa Sojaöl frei von GVO-Spuren sind, unter die Kennzeichnungspflicht. Die Lebensmittelwirtschaft muss gewährleisten, dass Informationen über verwendete GVOs von einer Verarbeitungsstufe zur nächsten weitergegeben werden.
Grundlage für Änderungen sind entsprechende Bestimmungen im Gentechnik-Gesetz der Schweiz, das seit 1. Januar 2004 in Kraft ist. Für die neue Kennzeichnung gilt eine Umsetzungsfrist bis 28. Februar 2006.