Meldungen 2002, 2. Halbjahr
Öle aus gentechnisch veränderte Baumwollezugelassen
(23.12.) Erstmals seit 1999 sind in der EU wieder Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen worden. Es handelt sich um Speiseöle aus zwei GVO-Baumwollpflanzen (insektenresistente und herbizidresistente Linien, beide von Monsanto). Die für die Bewertung neuartiger Lebensmittel zuständige Behörde hat bestätigt, dass die Öle sich nicht von solchen aus konventioneller Bauwolle unterscheiden. DNA oder Proteine sind in den Ölen nicht vorhanden. Dennoch ist nach den künftigen Bestimmungen die Verwendung von GVO-Baumwolle auch bei Speiseölen kennzeichnungspflichtig. Die GVO-Baumwollpflanzen werden in den USA angebaut.
EU-Umweltminister verständigen sich aufRückverfolgbarkeit
(10.12.) Nach zähen Verhandlungen haben sich die EU-Umweltminister auf eine neue Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von GVO-Futter-und Lebensmitteln verständigt. Künftig sind Identifikations- und Dokumentationssysteme vorgeschrieben, damit jederzeit Informationen verfügbar sind, ob und welche GVOs in vorhergehenden Stufen des Verarbeitungsprozesses eingesetzt wurden. Ein solches System ist die Basis für das erweiterte Kennzeichnungskonzept, wie es die Agrarminister eine Woche zuvor beschlossen hatten. Die von den Umweltministern beschlossene Verordnung benötigt noch die Zustimmung der EU-Parlaments.
Neue Behörden für den gesundheitlichen Verbraucherschutz
(4.11.) Am 1.11. ist eine neues Gesetz in Kraft getreten, das den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland neu regelt. Gleichzeitig haben zwei neue Behörden ihre Arbeit aufgenommen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist u.a. für die Zulassungen von Lebens- und Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Organismen zuständig. Künftig sollen Verfahren und Ergebnisse der wissenschaftlichen Risikoanalyse grundsätzlich öffentlich gemacht werden. Die zweite neue Behörde ist das Bundesamt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), zuständig etwa für die Koordination der Lebensmittelüberwachung, Zulassung von Zusatzstoffen und Pflanzenschutzmitteln.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Künast: Grüne Gentechnik ist weit vorgedrungen
(2.11.) In einem Gespräch mit der Berliner Zeitung hat sich Verbraucherschutzministerin Renate Künast erneut für möglichst niedrige Schwellenwerte ausgesprochen. Damit solle das Recht von Verbrauchern und Landwirten, Produkte ohne Gentechnik wählen zu können, gesichert werden. Künast sagte, die Gentechnik sei schon weit vorgedrungen „und es wäre naiv zu glauben, man könne diese Entwicklung rückgängig machen.“
Schweiz: GVO-Zulassungen verlängert
(31.10.) Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Schweiz hat die Zulassung für Produkte aus gentechnisch veränderten Sojabohnen (RoundupReady) und Vitamin B12, das mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert wird, verlängert. Beide Bewilligungen waren erstmals 1996 erteilt worden. Auch die erneute Bewertung kam zu dem Ergebnis, dass beide Produkten gesundheitlich unbedenklich seien.
Gv-Mais und -Soja: Unterhalb der Kennzeichnungsschwelle
(17.10.) In vielen soja- und maishaltigen Lebensmitteln sind gentechnisch veränderten Rohstoffen nachweisbar. Allerdings liegt ihr Anteil unterhalb des Schwellenwerts von einem Prozent und ist daher nicht kennzeichnungspflichtig. Das geht aus den Jahresberichten 2001 der Lebensmittelüberwachung in Hamburg und Bayern hervor. In Hamburg waren in sieben von 25 untersuchten Lebensmittel gv-Soja nachweisbar, in Bayern in jedem siebten untersuchten Produkt. Darunter befanden sich auch Bioprodukte.
Ministerrat: Keine Einigung bei Schwellenwert
(15.10.) Der Agrar-Ministerrat der EU hat sich nicht über die Höhe des Schwellenwerts für zufällige GVO-Beimischungen in Lebensmitteln einigen können. Ein weiterer Anlauf ist für November geplant. Damit bleibt vorerst alles, wie es ist: Die neue Verordnung über gentechnisch hergestellte Lebens- und Futtermittel ist blockiert, das Moratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen wurde nicht aufgehoben.
EU: Neue Freisetzungs-Richtlinie in Kraft
(8.10.) Am 17. Oktober tritt die neue EU-Freisetzungs- Richtlinie (2001/18/EG) in Kraft. Bis zu diesem Tag hatten die Mitgliedstaaten Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. In Ländern, die wie Deutschland dieser Verpflichtung bisher nicht nachgekommen sind, gelten nun dennoch die Grundsätze der neuen Richtlinie. Gleichzeitig wird die bisher gültige Richtlinie (90/220) aufgehoben. Ebenfalls am 17. Oktober geht es auf der Sitzung des Ministerrates um die Beendigung des bestehenden EU-Zulassungsstopps für gentechnisch veränderte Pflanzen
- Endet der EU-Zulassungsstopp für gv-Pflanzen?
- Gentechnisch veränderte Pflanzen: Vom Labor ins Freiland
Schweiz: Mehrheit gegen Moratorium
(4.10.) Der Schweizerische Nationalrat hat nach langen Beratungen ein neues Gentechnik-Gesetz angenommen. Anders als in den vorangegangenen Ausschussberatungen hat sich der Nationalrat gegen ein Moratorium für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen. Umwelt- und Konsumentenverbände erwägen nun ein neues Referendum.
Gv-Kartoffel: Keine Sicherheitsbedenken
(16.9.) Der Wissenschaftliche Ausschuss für Pflanzen hat die Sicherheitsbewertung für die von dem schwedischen Unternehmen Amylogene HB beantragte gentechnisch veränderte Kartoffel abgeschlossen. Diese unterscheidet sich von konventionellen Kartoffeln durch eine andere Stärkezusammensetzung: Sie besitzt einen höheren Anteil an Amylopektin-Stärke und eignet sich daher besser als Rohstoff für die Papier- und Chemieindustrie. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen hat der Wissenschaftliche Ausschuss keine Bedenken, die Amylopektion-Kartoffel für den Anbau zuzulassen. Eine Verwertung als Lebensmittel ist jedoch erst nach Abschluss eines weiteren Genehmigungsverfahrens möglich. Für die endgültige Zulassung der transgenen Kartoffel ist ein Beschluss der EU-Kommission oder des Ministerrats erforderlich. Damit ist erst zu rechnen, wenn das EU-Moratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen aufgehoben ist.
Byrne: Gv-Pflanzen zulassen
(13.9.) Auf einer Tagung des Rates für Landwirtschaft im schwedischen Nyborg hat sich EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne für ein Ende des bestehenden Zulassungsmoratoriums für gentechnisch veränderte Pflanzen ausgesprochen. Derzeit werden keine gv-Pflanzen in der EU zugelassen. Eine Mehrheit der Mitgliedsländer hat eine Lockerung des Moratoriums von neuen EU-Rechtsvorschriften abhängig gemacht. Byrne verwies auf die Vorschläge der Kommission zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln.
Nach dem Diskurs: Verbot oder Koexistenz
(4.9.) Mit der Überreichung des Ergebnisberichts an Verbraucherschutzministerin Renate Künast ging der Diskurs Grüne Gentechnik zu Ende. Trotz einer zumeist positiven Bewertung der meisten teilnehmenden Gruppen spitze sich der Streit um die Grüne Gentechnik erneut zu. Am gleichen Tag startete der BUND eine neue Kampagne. Ziel ist ein Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU. Nur so sei das Recht der Verbraucher auf gentechnik-freie Produkte zu gewährleisten. Dagegen sprachen sich 13 Verbände der Warenkette von der Landwirtschaft bis zum Handel in einer gemeinsamen Erklärung für eine Koexistenz von Produktionsverfahren mit und ohne Gentechnik ausgesprochen. Auch drei Gewerkschaften haben sich angeschlossen.
Brundtland: Hungerhilfe annehmen
(29.8.) Die Vorsitzende der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ehemalige norwegische Ministerpräsidentin, Gro Harlem Brundtland, hat an die von der Hungernot betroffenen Länder im Süden Afrikas appelliert, Hilfslieferungen aus den USA anzunehmen, auch wenn die Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Der WHO liege kein wissenschaftlich dokumentierter Fall vor, in dem der Verzehr von GVO-Lebensmitteln gesundheitlich schädlich sei. Brundtland traf verantwortliche Politiker aus den zehn betroffenen Ländern in Simbabwes Hauptstadt Harare. In der Region sind 13 Millionen Menschen von der Nahrungsmittelknappheit betroffen, 300.000 akut gefährdet.
Hungerhilfe mit Gen-Mais
(12.8.) Mehrere Länder aus dem südlichen Afrika haben Hilfslieferungen mit Mais aus USA und Kanada zurückgewiesen, weil sie teilweise aus gentechnisch verändertem Entegut bestehen. Die Länder - vor allem Zimbabwe, Sambia, Mosambik - befürchten, die heimischen Landwirte könnten die Maiskörner aussäen und damit den „gentechnik-freien“ Mais-Export in die EU gefährden. Auch Sicherheitsbedenken gegen den in Nord- und Südamerika seit mehreren Jahren angebauten Bt-Mais werden angeführt. Inzwischen haben die Spenderländer angekündigt, den Mais vor der Einfuhr zu mahlen. Das südliche Afrika wird derzeit von einer Hungerkatastrophe heimgesucht.
Landwirte: Skeptisch gegenüber der GrünenGentechnik
(9.8.) Nach einer im Juni/Juli 2002 im Auftrag von Greenpeace durchgeführten Umfrage wollen siebzig Prozent der deutschen Landwirte keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen. Maßgebend für diese Einstellung der Landwirte ist die mangelnde Verbraucherakzeptanz. Dennoch ist die Grüne Gentechnik inzwischen auch ein Thema für die praktische Landwirtschaft. Bei den diesjährigen Feldtagen der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) wurde die Grüne Gentechnik erstmals mit einem eigenen Zelt und mehreren Informationsanbietern präsentiert. Dazu wurden Felder mit gentechnisch verändertem Mais gezeigt. Die Feldtage wurde in diesem Jahr von mehr als 22000 Landwirten und Fachleuten besucht. Auch TransGen war mit einem Stand vertreten.
Geändertes Meinungsklima zur Gentechnik?
(10.7.) Im Herbst 2001 befragte das Allensbacher Institut für Demoskopie die Bundesbürger nach ihrer Meinung zur Gentechnik. Die Ergebnisse deuten auf eine wachsende Akzeptanz der Gentechnologie hin, die auch die Grüne Gentechnik mit einbezieht. Auftraggeber war das Bundespresseamt. Erst nach Presseberichten wurde die Studie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
EU-Parlament für schärfereKennzeichnungsvorschriften
(4.7.) Mit knapper Mehrheit hat sich das Europäische Parlament für strengere Vorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel ausgesprochen. Danach soll der Schwellenwert, bis zu dem unbeabsichtigte GVO-Beimischungen kennzeichnungsfrei bleiben auf 0,5 Prozent gesenkt werden. Handelt es sich dabei um GVOs, die in der EU nicht zugelassen sind, sollen keine Spuren toleriert werden. Das Parlament ging damit über die Vorschläge der EU-Kommission für eine neue Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel hinaus.
Honig aus Kanada: Pollen aus gv-Raps
(3.7.) Greenpeace hat in kanadischem Honig gentechnisch veränderten Raps nachgewiesen. In Kanada wächst auf etwa zwei Millionen Hektar, mehr als fünfzig Prozent der dortigen Anbaufläche, gentechnisch veränderter Raps. Die zwei betroffenen Produkte waren nicht gekennzeichnet. - Vor zwei Jahren waren auch in Deutschland im Rahmen eines Forschungsprojektes Spuren von GVO-Raps im Darm von Honigbienen gefunden worden.