Gentechnik-Mais 1507: Verbieten - aber wie?
(18.02.2014) Wenn die EU-Kommission es sich nicht noch anders überlegt, wird der gentechnisch veränderte 1507-Mais schon bald seine EU-weite Anbauzulassung erhalten. Länder, welche die Gentechnik grundsätzlich ablehnen, suchen nach Möglichkeiten, den Mais dennoch von ihren Feldern fernzuhalten. In Deutschland wollen mehrere Bundesländer, aber auch der frisch ernannte Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), den Anbau von 1507-Mais unterbinden. Doch mit welchen gesetzlichen Mitteln sie das durchsetzen wollen, sagten sie bisher nicht. Einen großen Spielraum, EU-weit als sicher eingestufte und zugelassene gv-Pflanzen national zu blockieren, gibt es nicht.
Der neue Landwirtschaftsminister Christian Schmidt „will keine Gentechnik auf den bayerischen Feldern“. Doch wie er das erreichen will, ließ er bisher offen.
Foto: Dagmar Pfänder / Wikimedia.
Anbau von gv-Mais MON810 in Europa: Fast nur in Spanien. Dort könnte der 1507-Mais für die Landwirte eine Alternative sein. In Regionen mit starkem Schädlingsbefall hat sich Bt-Mais nahezu flächendeckend durchgesetzt.
Grafik: Statista.com, Zahlen: transGEN
Ein Sprecher von EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg wies darauf hin, dass es derzeit im EU-Recht keine Ausstiegsklausel für einzelne Länder oder Regionen - wie etwa die Bundesländer - gebe. Eine solche Möglichkeit war zuletzt 2012 nach jahrelanger Diskussion am Veto einiger großer EU-Mitgliedsstaaten gescheitert, darunter mit Deutschland und Frankreich auch jene Länder, die nun den Anbau von 1507-Mais bei sich verbieten wollen.
Derzeit gelten nach EU-Vorschriften erteilte Zulassungen ohne Einschränkung im gesamten europäischen Binnenmarkt. Ein Mitgliedsstaat kann eine EU-Zulassung nur dann aussetzen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die begründete Zweifel an der Sicherheitsbewertung wecken und ein rasches Handeln erforderlich machen. Diese in vielen EU-Rechtsvorschriften verankerte Schutzklausel (Safeguard clause) diente schon der damaligen Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) dazu, das von ihr im Frühjahr 2009 verhängte Anbauverbot für den gv-Mais MON810 zu begründen. Sie berief sich auf eine wissenschaftlich umstrittene Studie über schädliche Auswirkungen von MO810-Mais auf bestimmte Marienkäfer. Ähnlich argumentierte die damalige französische Regierung, deren nationales MON810-Verbot jedoch später zwei mal von Gerichten als unrechtmäßig zurückgewiesen wurde.
Um die bevorstehende Frühjahrsaussaat des derzeit in Frankreich nicht verbotenen MON810-Maises zu verhindern, hat die französische Regierung vor wenigen Tagen ein Dekret verfügt, das ab 09. März den Anbau von gv-Mais untersagt. Später soll es dann ein „ordnungsgemäßes“ Gesetz geben. Dennoch „liebäugeln“ besonders die Landwirte im Südwesten „mit der Aussaat von Genmais“, so ein Sprecher des französischen Maisanbauverbandes nach einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP.
Schon beim bereits 1998 zugelassenen MON810-Mais ist die Schutzklausel bei nationalen Verboten fragwürdig - erst recht im Fall des 1507-Mais, in dessen Sicherheitsbewertung alle aktuellen wissenschaftlichen Studien eingeflossen sind.
Weil die Safeguard-Klausel gerade bei den neueren Zulassungen kaum ausreicht, um nationale Verbote gerichtsfest zu begründen, dürfte nun eine schon mehrmals gescheiterte Idee wieder ins Spiel kommen - die Ausstiegsklausel (opt-out). Danach sollen einzelne EU-Länder den Anbau von gv-Pflanzen auch nach deren Zulassung verbieten dürfen.
Nach einem von Dänemark erarbeiteten Kompromiss sollten sich die antragstellenden Unternehmen verpflichten, die jeweilige gv-Pflanzen in solchen Ländern nicht auf den Markt zu bringen, die das nicht wollen. Über diesen Umweg sollten politisch motivierte Verbote ermöglicht werden, ohne dafür fragwürdige wissenschaftliche Sicherheitsargumente anführen zu müssen.
Bis der 1507-Mais frühestens 2015 auf den Markt kommt, hat die EU nun ein Jahr Zeit, eine solche Ausstiegsklausel in den bestehenden Rechtsvorschriften einzufügen. Doch es könnte knapp werden, denn auch das im Mai neu zu wählende EU-Parlament muss zustimmen. Und bis eine neue EU-Kommission im Amt und handlungsfähig ist, dürfte es noch einige Zeit dauern.
Größeren Spielraum bieten die 2010 von der EU-Kommission beschlossenen Koexistenz-Leitlinien. Sie lassen den Mitgliedsstaaten weitgehend freie Hand, den Anbau von gv-Pflanzen durch strenge Auflagen so zu regulieren, dass selbst minimale zufällige Einkreuzungen und Vermischungen weitgehend ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Bedingungen kann der Anbau von gv-Pflanzen in einzelnen Regionen sogar verboten werden.
Noch ist allerdings nicht klar, ob Dupont-Pioneer seinen 1507-Mais nach einer Zulassung neben Spanien auch in anderen Länder auf den Markt bringen wird.
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