EU-Richter kippen Zulassung für die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel
(13.12.2013) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Zulassung der gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffel wegen Verfahrensfehlern für unrechtmäßig erklärt. Der Anbau der von BASF entwickelten Industriestärke-Kartoffel war 2010 nach jahrelangen Auseinandersetzungen von der EU-Kommission genehmigt worden. Bereits Anfang 2012 hatte BASF die weitere Vermarktung eingestellt. Seitdem werden keine Amflora-Kartoffel mehr angebaut.
Schon seit Jahren vorbei: Anbau von Amflora-Kartoffeln. 2010 und 2011 wurden Amflora-Kartoffeln in Schweden, Tschechien und Deutschland auf kleinen Flächen (insgesamt etwa 300 ha) angebaut. Inzwischen ist die Amflora-Kartoffel Geschichte.
Foto: BASF PlantScience
Gegen die Amflora-Zulassung hatte Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht. Die Richter folgten ihr im Wesentlichen.
Nach jahrelangen Diskussionen, die sich vor allem an dem in der Amflora-Kartoffeln verwendeten Antibiotikaresistenz-Markergen entzündete, leitete die EU-Kommission 2006 das Verfahren über eine Zulassungsentscheidung ein. Wie bei bisher allen GVO-Zulassungen blockierten sich auch im Amflora-Verfahren die in Fragen der Gentechnik tief zerstrittenen Mitgliedsstaaten gegenseitig. Alle Abstimmungen endeten ohne die erforderliche qualifizierte Mehrheit.
Die EU-Kommission musste daher auf Basis der wissenschaftlichen Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen Entscheidungsvorschlag vorlegen.
Nach einer ersten - wie immer ergebnislosen - Abstimmungsrunde unter den Mitgliedsstaaten entschied die EU-Kommission, zunächst die EFSA erneut zu konsultieren, um „Diskrepanzen zwischen verschiedenen Stellungnahmen“ zu klären. Danach erteilte die Kommission die Zulassung für die Amflora-Kartoffel, ohne die überarbeitete Stellungnahme der EFSA den Mitgliedsstaaten erneut vorzulegen.
Ungarn war jedoch der Auffassung, dass von der Amflora-Kartoffel „eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt ausgehe“ und legte Klage ein. Frankreich, Luxemburg, Österreich und Polen schlossen sich an.
Die Richter gaben dem Kläger recht. Die EU-Kommission hätte ihren Zulassungsvorschlag nach der überarbeiteten Stellungnahme der EFSA noch einmal den Mitgliedsstaaten vorlegen müssen. Es sei möglich, dass „das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können.“
Die Kommission, so die EuGH-Richter, habe „ihre Verfahrenspflichten in erheblichem Maße verletzt“. Daher seien „die angefochtenen Beschlüsse nichtig“.
Dass nun die Amflora-Kartoffel nicht mehr zugelassen ist, hat ohnehin keine praktische Bedeutung. Im Januar 2012 hatte BASF die Stärkekartoffel vom Markt genommen und alle Pläne, gv-Kartoffeln für Europa zu entwickeln eingestellt. „In weiten Teilen Europas fehlt es bei der Mehrheit der Verbraucher, Landwirte und Politiker an Akzeptanz für die Pflanzenbiotechnologie“, begründete das Unternehmen seinen Schritt. Zugleich wurde der Sitz von BASF PlantScience von Deutschland in die USA verlagert.