Grüne Gentechnik im Koalitionsvertrag: Ausgeklammert

(27.11.2013) Der heute von CDU, CSU und SPD unterzeichnete Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung enthält kein ausdrückliches Verbot für Anbau und Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen. Entsprechende Passagen, die auf Verlangen von SPD und CSU in vorangegangenen Entwürfen noch enthalten waren, wurden bei den Schlussverhandlungen von den Parteivorsitzenden gestrichen.

Gentechnik-Verbot

Gentechnik-Verbot. Während der Koalitionsverhandlungen hatten Gentechnik-Gegner eine Kampagne für ein „Gentechnik-Verbot in den Koalitionsvertrag“ durchgeführt und etwa 150.000 Unterschriften für eine online-Petition gesammelt. Durchsetzen konnten sie sich damit jedoch nicht.

Foto: Good Food Good Farming (Ausschnitt), Lizenz CC BY 2.0

„Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der Grünen Gentechnik an,“ stellt der Koalitionsvertrag fest (S. 123/24), doch auf konkrete politische Maßnahmen haben sich die Parteien nicht verständigen können. Der von CSU und SPD gewünschte Satz: „Wir lehnen dementsprechend den Anbau, die Freisetzung und die Zulassung gentechnisch veränderter Sorten in Deutschland und Europa im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ab“ ist im unterschriebenen Vertrag nicht mehr vorhanden.

Die künftige Bundesregierung will sich erneut für eine „Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gen-veränderten Pflanzen gefüttert wurden“ einsetzen. Schon die Vorgänger-Regierungen hatten diese Forderung bei der EU in Brüssel vorgetragen - allerdings ohne Erfolg. Es fehlte an der Unterstützung anderer Mitgliedsstaaten und den erforderlichen Mehrheiten - und es ist kaum zu erwarten, dass sich daran etwas ändert.

Eine erweiterte Kennzeichnung, die Milch, Fleisch, Eier und andere tierische Produkte im Hinblick auf Futtermittel aus gv-Pflanzen einschließt, hätte erhebliche Auswirkungen für Landwirte und Lebensmittelwirtschaft. So müsste etwa Milch dann je nach verwendeten Futtermitteln getrennt eingesammelt und in den Molkereien verarbeitet werden. Praktikable Konzepte, wie eine solche Kennzeichnung mit angemessenem Aufwand und ohne viel Bürokratie täuschungssicher zu überwachen wäre, gibt es bisher nicht.

In ihrem Koalitionsvertrag will die neue Bundesregierung zudem an der „Nulltoleranz“ für in der EU nicht zugelassene gv-Pflanzen und der „Saatgutreinheit“ festhalten. Auch diese Entscheidungen fallen nicht in Berlin, sondern in Brüssel.

Bei den zukünftigen Abstimmungen im EU-Ministerrat - etwa bei Zulassungsanträgen für gv-Pflanzen - ist Deutschland weiterhin auf keine einheitliche Linie festgelegt. Wie schon in den vergangenen Jahren könnte Deutschland vor allem bei Import-Zulassungen für gv-Lebens- und Futtermittel aus Nicht-EU-Ländern zustimmen, bei Anbau-Zulassungen sich dagegen enthalten. Da andere Länder sich ähnlich verhalten, enden Abstimmungen ohne die nach den EU-Verträgen erforderliche qualifizierte Mehrheit. In solchen Fällen muss dann die EU-Kommission entscheiden und - falls die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind - den Zulassungsantrag genehmigen.

Welche Linie die neue Bundesregierung fährt, könnte schon bald deutlich werden. Im Januar müssen die EU-Landwirtschaftsminister über die Anbauzulassung für den von den US-Unternehmen Pioneer Hi-Bred und_Dow AgroScience_ entwickelten gv-Mais 1507 (Bt-Protein gegen Schädlinge) abstimmen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die EU-Kommission verpflichtet, eine Entscheidung herbeizuführen. Jahrelang hatte sie das Verfahren ruhen lassen, doch nun liegt den Ministern der Vorschlag der Kommission vor, den 1507-Mais unter bestimmten Auflagen für den Anbau in der EU freizugeben. Ursprünglich sollten schon die EU-Umweltminister am 13. Dezember entscheiden, doch Frankreich und Deutschland - mit dem Hinweis auf die noch nicht abgeschlossene Regierungsbildung - haben darauf gedrängt, die Abstimmung zu verschieben.

Es könnte somit, wenn auch nicht mehr rechtzeitig zur Aussaat 2014, erneut ein gv-Mais für den Anbau in der EU zugelassen werden. Wie sich Deutschland dann verhält, ist im Koalitionsvertrag nicht festgelegt. 2009 hatte die damalige Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) für den MON810-Mais im Alleingang ein nationales Anbauverbot verhängt und sich dabei auf neue wissenschaftliche Erkenntnis über mögliche Umweltgefahren berufen.

Auch in der neuen Bundesregierung beansprucht die CSU das Landwirtschaftsministerium.