Baden-Württemberg: Erneut gentechnisch veränderter Raps in Senf gefunden
(22.01.2013) Die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg hat erneuet in zwei Proben von Speise-Senf Spuren von gentechnisch verändertem Raps gefunden. Die für die Herstellung von scharfem Senf verwendeten Senfsaaten wurden vermutlich aus Kanada importiert. Da der gefundene gv-Raps (GT73) keine umfassende EU-Zulassung als Lebensmittel besitzt, sind die betreffenden Senfprodukte vom Markt genommen worden.
Samen von Raps (links) und Braunsenf (rechts): Die Ähnlichkeit trägt dazu bei, dass es oft zu botanischen Verunreinigungen kommt. GT73-Raps ist in der EU nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Für andere Anwendungsbereiche gilt deshalb derzeit noch „Nulltoleranz“.
(Foto: CVUA Freiburg)
Das Chemische und Veterinär- und Untersuchungsamt (CVUA) Freiburg hat Ende 2012 elf Proben von scharfem Speise-Senf auf Spuren von gv-Raps untersucht. In zwei Produkten war der in Kanada angebaute herbizidresistente gv-Raps GT73 von Monsanto nachweisbar. Im Vorjahr hatten die Kontrolleure diesen gv-Raps in fünf von 43 Proben gefunden.
In Kanada, dem nach China wichtigsten Raps-Erzeugerland, wird seit Jahren gv-Raps nahezu flächendeckend angebaut (GVO-Anteil: 96 Prozent). Da die für scharfen Senf verwendeten Saaten von Braun- und Schwarzsenf den Rapssamen sehr ähnlich sehen, kommt es immer zu zufälligen, ungewollten Beimischungen.
Solche botanischen Verunreinigungen sind in der Landwirtschaft nichts Ungewöhnliches. Stammen sie aus anderen konventionellen oder zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen, gelten dafür bestimmte Schwellenwerte.
Der in den Senfprodukten gefundene gv-Raps GT73 wurde in der EU 2007 als Lebensmittel zugelassen, jedoch nicht umfassend für alle Verwendungszwecke, sondern nur für raffinierte Öle und bestimmte Zusatzstoffe. Solche beschränkten Zulassungen gehen auf frühere Rechtsvorschriften zurück und sind heute in der EU nicht mehr möglich.
Außerhalb der Anwendungsbereiche, die mit seiner derzeit gültigen Zulassung abgedeckt sind, gilt für den GT73-Raps in der EU „Nulltoleranz“: Jeder Nachweis führt unabhängig von der Höhe des gemessenen GVO-Anteils dazu, dass die betreffenden Produkte nicht verkehrsfähig sind und vom Markt genommen werden müssen. Das betrifft nicht nur die jeweiligen Zutaten eines Produkts - bei Senf etwa Senfsaaten -, sondern seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Zulässigkeit von Pollen aus gv-Pflanzen im Honig auch botanische Verunreinigungen.
Derzeit läuft für GT73-Raps in der EU ein neues Zulassungsverfahren, in das alle Lebens- und Futtermittel eingeschlossen sind. Mit dieser Zulassung würden Senfprodukte mit geringen, zufälligen GT73-Verunreinigungen nicht beanstandet.